Coronavirus: Ab Montag in Handel und ÖPNV Mund und Nase verhüllen - Landrat erinnert an Regelungen
Bereits am gestrigen Dienstag (21. April 2020) hatte sich Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr zur Maskenpflicht mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in einer Telefonkonferenz beraten. Die Runde hatte sich da bereits für eine landeseinheitliche Regelung ausgesprochen, die dann von den kommunalen Ordnungsbehörden umgesetzt wird. Das Tragen einer Maske ersetzt aber nicht den allgemeinen Hygieneschutz; die erforderlichen Abstände sind möglichst einzuhalten
, betont der Landrat. Mit Blick auf die allgemeine Entwicklung der Corona-Epidemie appelliert Dr. Christian Schulze Pellengahr an die Bevölkerung: Bitte halten Sie sich strikt an die Regelungen und Anordnungen, insbesondere zum Kontaktverbot und Distanzgebot; nur so können wir die Entwicklung weiter verlangsamen und damit Menschenleben retten!
Im Kreis Coesfeld ist am heutigen Mittwoch (22. April 2020) kein weiterer Todesfall zu beklagen. Das Kreisgesundheitsamt zählt ausschließlich die Menschen mit, die aufgrund ihrer Ansteckung mit dem Coronavirus verstarben – also als Hauptursache. Das Robert-Koch-Institut und die Bezirksregierung Münster nehmen dagegen auch jene Verstorbenen in die Statistik auf, bei denen die Ansteckung mit dem Coronavirus ein Nebenbefund war. Somit kommt es aktuell zu Abweichungen bei den Fallzahlen.
Im Kreis Coesfeld liegt die Zahl der nachgewiesenen Ansteckungen mit dem Coronavirus am heutigen Mittwoch (22. April 2020) bei 490 Fällen – gegenüber 486 Fällen am gestrigen Dienstag (21. April 2020). In Ascheberg, Coesfeld, Havixbeck und Olfen ist jeweils ein Fall hinzugekommen. Insgesamt 369 Menschen wurden inzwischen als gesund entlassen; somit gibt es vier Gesundete mehr als gestern: In Dülmen stieg die Zahl von 105 auf 109 Personen.
Unverändert werden 14 infizierte Menschen im Kreis Coesfeld derzeit stationär im Krankenhaus behandelt, davon auf der Intensivstation.
Der örtliche Handel bereitet sich derweil auf die Mundschutzpflicht vor, im Internet gibt es zudem verschiedene Bestellmöglichkeiten. Viele produzierende Betriebe vor Ort haben bereits umgestellt oder richten sich derzeit auf die steigende Nachfrage ein.
Ab Freitag (24. April 2020) ist das Infotelefon des Kreises Coesfeld mit der Rufnummer 02541 /18-5380 werktags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar; am Wochenende und an Feiertagen ist es nicht geschaltet.