Coronavirus: 18 neue gemeldete Coronafälle
Für 790 Personen im Kreis Coesfeld wurde eine sog. Absonderung in häuslicher Quarantäne für 14 Tage verfügt. Das bedeutet, dass es den Personen in dieser Zeit untersagt ist, ihre Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen oder Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem selben Haushalt angehören.
Die Unterkunft darf auch nicht verlassen werden, um einen anderen Quarantäneort einzunehmen, indem sich die Person beispielsweise mit einem Auto in ihr Ferienhaus verbringt oder sich mit dem Wohnwagen fortbewegt. Auch darf das Haus zu keiner Tages- oder Nachtzeit verlassen werden, um z.B. einzukaufen, spazieren zu gehen oder ein Haustier zu auszuführen. Eine Zuwiderhandlung kann mit Freiheitsstraße bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Der Kreis Coesfeld bittet alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) einzuhalten und damit dazu beizutragen, das Coronavirus einzudämmen.