Coronaschutzimpfung: Priorisierung von Einzelfallentscheidungen
Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Corona-Impfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden, so das Land NRW in einer Pressemitteilung. Weiter heißt es: In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Diese Personen sollen ein gesondertes Impfangebot ebenfalls im März erhalten. Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr, und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.
Erfreulicherweise ist die Impfbereitschaft der in der höchsten Priorität zu impfenden Personen im Kreis Coesfeld sehr hoch. Daher werden auch in den kommenden Tagen zunächst ausschließlich Personen der höchsten Priorität geimpft. Erst daran können sich Personen der Priorität 2 anschließen. Dazu gehören auch die Personen, die im Rahmen der oben genannten Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
Sobald weitere Informationen zum Verfahren bekannt sind, wird der Kreis nähere Einzelheiten mitteilen.