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Coronapandemie: Vier Neuinfektionen im Kreis Coesfeld

Meldung vom:

Jeweils einen neuen positiven Fall mit SARS-CoV-2 meldet das Kreisgesundheitsamt aus Coesfeld, Dülmen, Havixbeck und Lüdinghausen. Derzeit sind 71 Menschen aktiv infiziert. Momentan befinden sich zwei Personen wegen Covid-19 im Krankenhaus; eine davon auf der Intensivstation. In der vergangenen Woche waren von den gemeldeten 45 Fällen 27 Personen geimpft und 18 nicht geimpft.

Seit Beginn der Pandemie wurden für den Kreis Coesfeld insgesamt 6.562 Fälle einer Corona-Infektion dokumentiert. 6.389 Personen gelten als gesundet. Zu den neuen Leitindikatoren liegen mit Stand 12.10.2021 folgende Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen vor: Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, also die Zahl der Corona-Patienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, beträgt für NRW laut Berechnung des Landeszentrums für Gesundheit 1,47. Der Anteil der Belegung aller verfügbaren Intensivbetten mit Covid-19-Patienten liegt bei 5,45 Prozent. Die 7-Tages-Inzidenz für Nordrhein-Westfalen beträgt 52,0.

Bei Corona-Testungen gilt für bestimmte Gruppen eine Übergangsregelung, wonach die Tests für diese bis zum 31.12.2021 kostenfrei bleiben. Dazu zählen alle Personen, die zum Zeitpunkt der Testung minderjährig sind, sowie Schwangere. Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen (z.B. Sputnik) geimpft wurden, können sich bis zum 31.12.2021 kostenfrei testen lassen.

Aufgrund der Kostenpflichtigkeit haben einige Teststellen im Kreisgebiet ihren Testbetrieb eingestellt. Die verbleibenden 42 Testzentren, bestehend aus DRK-Testzentren, Arztpraxen, Apotheken und Teststellen privater Dienstanbieter, sind auf der Online-Karte und in der Liste unter https://www.kreis-coesfeld.de/corona zu finden. Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Teststellen nach der Coronateststrukturverordnung verpflichtet sind, die Aufgabe ihres Betriebes anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch, wenn das Angebot vorübergehend und bedarfsorientiert ausgesetzt wird. Die Auflistung der Teststellen auf der Kreis-Internetseite unterliegt insoweit diesem Vorbehalt.

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