Corona-Schutzmaßnahmen / 3G Regel gilt in der Kreisverwaltung weiterhin
Derzeit wird auf Bundesebene über die weiteren Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März 2022 beraten. Im Rahmen einer Übergangsregelung können die Länder die Maßnahmen bis zum 2. April 2022 verlängern. Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen hat der Kreis Coesfeld entschieden, dass die 3G-Regelung in den Gebäuden der Kreisverwaltung Coesfeld für Besucherinnen und Besucher bis auf Weiteres gilt. Zudem besteht weiterhin Maskenpflicht – mindestens eine medizinische Maske, besser eine FFP2-Maske.