Checkliste für den Welpenkauf / Kreis Coesfeld informiert über illegalen Welpenhandel
Unter „illegalem Welpenhandel“ versteht man den gesetzeswidrigen Transport und Verkauf von Welpen aus EU-Ländern und Drittländern ohne die vorgeschriebenen amtlichen Tiergesundheitsbescheinigungen. Auch der gewerbsmäßige Handel mit Welpen in größerem Umfang ohne eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist illegal. Solche Verkäufe gehen oft mit tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen und einem schlechten Gesundheitszustand der Welpen einher. Die kleinen Tiere sind meistens zu jung, krank, unterernährt und nicht geimpft.
Wenn Verstöße festgestellt werden, greift das Ordnungsrecht. Welpen ohne ausreichende Tiergesundheitsbescheinigung müssen auf Kosten des Tierhalters für eine längere Zeit in Quarantäne. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Tiere nicht an Tierseuchen erkrankt sind und diese auch nicht übertragen“, erklärt Rehring. Dazu würden die Hunde in Tierheime gebracht, die sich mit der erforderlichen Unterbringung auskennen.
Das Veterinäramt ist zuständig für solche Fälle und auf Hinweise aus der Bevölkerung, von der Verkehrspolizei oder von den niedergelassenen Tierärzten angewiesen.
Die wichtigsten Kriterien für den Welpenkauf sind als Checkliste auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de im Thema Tiere unter der Rubrik Haus- und Zootiere zu finden. Oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft „Welpenhandel“ unter: www.wuehltischwelpen.de/