Bundestagswahl 2025 im Kreis Coesfeld: Wahlbenachrichtigungen werden vom 13. Januar bis zum 2. Februar zugestellt – Fristen für die Briefwahl beachten
Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. In diesem Zusammenhang weist Kreisdirektor und Kreiswahlleiter Dr. Linus Tepe die Wahlberechtigten auf wichtige Termine hin, insbesondere im Hinblick auf die Briefwahl. Er ist für die Durchführung der Bundestagswahl im Wahlkreis 126 (Coesfeld – Steinfurt II) verantwortlich.
Ab dem 13. Januar beginnt der dreiwöchige Zeitraum, in dem die Städte und Gemeinden Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschicken. Spätestens bis zum 2. Februar sollten diese bei allen Wahlberechtigten vorliegen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Stadt oder Gemeinde in Verbindung setzen. Die Wahlbenachrichtigung informiert unter anderem darüber, in welchem Wahllokal die Stimme am 23. Februar abgegeben werden kann.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Dies ist schriftlich oder persönlich möglich, nicht jedoch telefonisch. Viele Kommunen bieten auf den Wahlbenachrichtigungen einen personalisierten QR-Code an, der das Beantragen erleichtert. Alternativ können die Unterlagen über Online-Portale auf den Internetseiten der Kommunen beantragt werden.
Wer die Unterlagen per formloser E-Mail beantragt, muss folgende Angaben machen: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Anschrift. Auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsvordruck kann genutzt und ausgefüllt an das Wahlamt geschickt werden.
Wegen des vorgezogenen Wahltermins ist die Zeit für die Briefwahl kürzer. Der Kreiswahlleiter weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Wahl verschickt werden können. Grund dafür ist, dass die endgültige Liste der Parteien und Kandidierenden erst Ende Januar feststeht. Der Druck der Stimmzettel kann erst danach erfolgen.
Wahlberechtigte sollten daher die Postlaufzeiten beachten und sicherstellen, dass die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig zurückgesendet oder direkt beim Wahlamt abgegeben werden. Eine sichere Möglichkeit ist die Briefwahl „vor Ort“. In den zwei Wochen vor der Wahl werden die Briefwahlbüros der Städte und Gemeinden geöffnet sein. Dort können die Unterlagen direkt beantragt, abgeholt und ausgefüllt werden.
Wichtig ist, dass die Wahlbriefe spätestens bis Sonntag, 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Nur dann können die Stimmen bei der Auszählung berücksichtigt werden.