Biotopkastaster: LANUV lässt im Bereich Coesfeld kartieren
Das auf Basis der erhobenen Kartierdaten anschließend vom LANUV erstellte Biotopkataster stellt eine elektronische Datenbank dar. Sie beinhaltet schutzwürdige Biotope und gesetzlich geschützte Biotoptypen gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz. Die Datenbank ist öffentlich einsehbar und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, aber z. B. auch Planungsbüros, Kenntnis über das Vorkommen und die Lage von geschützten Biotopen. Die Datensammlung dient somit auch als Grundlage für die Planung von Bauvorhaben oder zur Ausweisung von Schutzgebieten.
Die Biotopkartierung wird durch ein vom LANUV beauftragtes Planungsbüro durchgeführt. Die Kartierenden führen Tätigkeitsbescheinigungen des LANUV mit sich und können sich im Gelände entsprechend ausweisen.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail (fachbereich21@lanuv.nrw.de) an das LANUV wenden.