Bebauungsplan für Wochenendhaussiedlung Emkum offengelegt - Kreis informiert über die neuen Regelungen
Mit der nun erfolgten Offenlegung des Bebauungsplans wurde ein Startpunkt geschaffen, um den Kreis Coesfeld, die Stadt Lüdinghausen und die Anwohnerinnen und Anwohnern in Emkum in einen Prozess überzuleiten, an dessen Ende eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung erwartet wird. Auch wenn es einige Zeit dauern wird, können wir nun in einem regelhaften Verfahren nach und nach die Wochenendhaussiedlung verträglich und rechtskonform ihrer angestrebten Nutzung zu Ferien- und Erholungszwecken am Wochenende zuführen. Dabei beabsichtigt der Kreis interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung eine personenbezogene dauerhafte Wohnungsperspektive zu eröffnen, wenn gleichzeitig anerkannt wird, dass die zukünftig geltenden Größenbeschränkungen für Gebäude eingehalten werden und bestehende Gebäude durch nachträgliche Anträge legalisiert werden
, fasst Abteilungsleiter Gerrit Tranel den aktuellen Sachstand zusammen.
Am heutigen Mittwoch wurden die Anwohnerinnen und Anwohner in Emkum durch die Abteilung „Bauen und Wohnen“ des Kreises mit einem ausführlichen Schreiben über die wesentlichen Neuerungen informiert. Nach jetzigem Planungsstand sieht der Bebauungsplan eine Maximalgröße der Wochenendhäuser von 100 Quadratmetern Grundfläche vor. Die Größe von Nebengebäuden ist mit insgesamt maximal 50 Quadratmetern Grundfläche vorgesehen. Weiterhin wird das Dauerwohnen in Übereinstimmung mit dem bisherigen Flächennutzungsplan durch Ausweisung als Wochenendhausgebiet ausgeschlossen.
Um den Belangen der Bewohner in Emkum gerecht zu werden, beabsichtigt der Kreis, allen Betroffenen nach Inkrafttreten des Bebauungsplans durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag eine dauerhafte personengebundene Wohnungsperspektive zu eröffnen, die jedoch nicht an etwaige Rechtsnachfolger durch Erbschaft oder Verkauf übertragen werden kann. So wird sichergestellt, dass derzeitige Bewohner in ihrer gewohnten Wohnumgebung bleiben können, gleichzeitig aber die Wochenendhaussiedlung nach und nach dem im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungszweck zugeführt wird.
Voraussetzung für diese Übereinkunft ist die Verpflichtung, in der Folge und unter Berücksichtigung zumutbarer Fristen an der Legalisierung des baulichen Bestandes durch Bauantragsstellungen und wo notwendig durch Rückbau mitzuwirken, sodass die jeweilige Grundstücksbebauung zukünftig mit dem Bebauungsplan vereinbar ist. Welche konkreten Schritte ergriffen werden müssen, können Anwohnerinnen und Anwohner bei einer Bürgersprechstunde am 23. Oktober 2023 im Rathaus in Lüdinghausen erfahren. In Einzelterminen mit Mitarbeitenden des Kreises Coesfeld kann hier der bauliche Bestand des jeweiligen Grundstücks besprochen werden. Im Gespräch können benötigte Nachgenehmigungen aufgezeigt oder Rückbaunotwendigkeiten identifiziert werden. Weiterhin können Betroffene sich bereits vorab durch vorhandene Baugenehmigungen oder durch Einsicht in die Bauakte beim Kreis Coesfeld einen Überblick verschaffen.
Bereits im Oktober 2022 hatte der Kreis Coesfeld im Zuge eines Anhörungsverfahrens die jeweilige Situation der Anwohner der Wochenendhaussiedlung Emkum erfasst, um diese in enger Abstimmung mit der Stadt Lüdinghausen im weiteren Planungsverfahren berücksichtigen zu können. Mit dem nun vorliegenden Kompromiss hat der Kreis Coesfeld gemeinsam mit der Stadt Lüdinghausen den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Perspektive eröffnet, weiterhin in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Nicht in jedem Einzelfall wird die Bebauung unverändert bleiben können, jedoch sind die vorgesehenen Maximalgrößen für Häuser und Nebengebäude bereits sehr groß bemessen. Nun ist ein Weg in die regelhafte Nutzung der Wochenendhaussiedlung aufgezeigt, bei dem die Interessen aller Beteiligten soweit wie möglich gewahrt bleiben
, resümiert Tranel.