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BAföG: Jetzt Ausbildung finanziell absichern - Schulabgängerinnen und -abgänger sollten Auszeit nutzen

Meldung vom:

Mit den Sommerferien endet das Schuljahr – und viele Schulabgängerinnen und -abgänger nehmen erst einmal eine „Auszeit“ bis zum Beginn des neuen Halbjahres. Diese Zeit sollte auch dazu genutzt werden, um eine schulische Ausbildung nach den Sommerferien finanziell abzusichern. Aufgrund der Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), die nunmehr vom Bundestag beschlossen wurden, können auch weitere Schülerinnen und Schüler für das neue Schuljahr einen Anspruch auf Ausbildungsförderung geltend machen – junge Leute, die bisher keine Leistungen nach dem BAföG bezogen haben.

So wurden vom Gesetzgeber zum Beispiel der Bedarf für die auszubildende Person, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern und der Freibetrag für das Vermögen der auszubildenden Person erhöht. Darüber hinaus wurde die Altersgrenze für die auszubildende Person deutlich angehoben. Erfahrungsgemäß gehen beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld zu Beginn des neuen Schuljahres zahlreiche Förderanträge ein. Dadurch kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, weshalb empfohlen wird, die Anträge zeitnah zu stellen.

Weiterführende Informationen und die Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.bafög.de bereit. Die Antragsformulare können in allen Bürgerbüros im Kreis Coesfeld, aber auch im Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung abgeholt werden. Termine für eine Videoberatung oder eine persönliche Beratung im Kreishaus II (Erdgeschoss, Raum 18/19) können auf der Internetseite des Kreises Coesfeld im Serviceportal (Suchbegriff „Ausbildungsförderung“) online gebucht werden.

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