BAföG für Schülerinnen und Schüler: Jetzt im BiZ beraten lassen
Interessierte können dafür einen Termin über das BiZ vereinbaren – unter Telefon 02541 / 919 -125 oder per E-Mail an coesfeld.BiZ@arbeitsagentur.de. Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAföG beziehen. Für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen gilt das aber nur ab Klasse 10 – und wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses ausbildungsbedingt notwendig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man den angestrebten Schulabschluss nicht in räumlicher Nähe zum Elternhaus erlangen kann.
Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt es vom Staat als Zuschuss; es muss also nicht zurückgezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Anspruch zwar mit Beginn der schulischen Ausbildung besteht, BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden kann; dabei gilt der amtliche Posteingangsstempel. Für die Antragstellung reicht das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt 1“ aus; die weiteren Unterlagen können nachgereicht werden. Da die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden, kann eine späte Einreichung des Antrags zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass ein Antrag auf Ausbildungsförderung bzw. die nachgereichten Unterlagen möglichst vollständig übermittelt werden. Daher sollten insbesondere auch die Hinweise für Belege im Vordruck beachtet werden. Wer Schüler-BAföG erst nach dem ersten Unterrichtstag verspätet beantragt, kann bares Geld verlieren. Also schnellstmöglich Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung aufnehmen
, rät Jörg Eichenhofer als zuständiger Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sich auf den Seiten www.kreis-coesfeld.de (Serviceportal Kreis Coesfeld; Stichwort „BAföG“) oder www.bafög.de.