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BAföG für Schülerinnen und Schüler: Jetzt im BiZ beraten lassen

Meldung vom:

BAföG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Das BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, mit der man eine Ausbildung ergreifen kann, die den eigenen Neigungen entspricht, auch wenn die Eltern diese finanziell nicht ermöglichen können. Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche oder weiterführende Schule in Deutschland besuchen, könnten ihre Schulzeit mit einer Förderung durch das BAföG finanzieren. Doch wann genau hat man Anspruch darauf? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, werden Einzelgespräche am kommenden Dienstag (07. Mai 2019) in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ), Holtwicker Str. 1 in Coesfeld, angeboten. Die Beratungsgespräche führen erfahrene Beschäftigte des Kreises Coesfeld.

Interessierte können dafür einen Termin über das BiZ vereinbaren: Telefon 02541 / 919 -125 oder per E-Mail an coesfeld.BiZ@arbeitsagentur.de. Dank der Förderung könnten Schülerinnen und Schüler ganz unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern einen Bildungsweg einschlagen, der es ihnen erlaubt, persönliche und berufliche Ziele zu erreichen. Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAföG beziehen. Für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen gilt das aber nur ab Klasse 10 – und wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses ausbildungsbedingt notwendig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man den angestrebten Schulabschluss nicht in räumlicher Nähe zum Elternhaus erlangen machen kann. Wie hoch die Förderung im Einzelfall ist, hängt davon ab, welche Schulform man besucht: Das BAföG unterscheidet, in welcher Lebenssituation man sich befindet. Wer zum Beispiel schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich hat, erhält mehr BAföG.

Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt es vom Staat als Zuschuss; es muss also nicht zurückgezahlt werden. Aber: Ein Anspruch besteht zwar mit Beginn der schulischen Ausbildung, bewilligt werden kann BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung; dabei gilt der amtliche Posteingangsstempel. Für die Antragstellung reicht das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt 1 aus, die weiteren Unterlagen können nachgereicht werden. Allerdings werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Deshalb ist es umso wichtiger, dass ein Antrag auf Ausbildungsförderung bzw. die nachgereichten Unterlagen möglichst vollständig übermittelt werden. Daher sollte insbesondere auch der Hinweis „B“ für Belege im Vordruck beachtet werden. Wer Schüler-BAföG erst nach dem ersten Unterrichtstag verspätet beantragt, kann bares Geld verlieren. Also schnellstmöglich Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung aufnehmen, rät Sabrina Webers als zuständige Sachbearbeiterin in der Kreisverwaltung.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten www.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen „BAföG“) oder www.bafög.de.

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