BAföG für Schülerinnen und Schüler
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind nicht nur etwas für Studierende, auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also bei rechtmäßigem Bezug nichts zurückzahlen. Viele Schulabgängerinnen und -abgänger erhalten zurzeit die Zusage für die anschließende schulische Ausbildung. Anlass genug, um prüfen zu lassen, ob und wie die angestrebte Ausbildung finanziell vom Staat unterstützt werden kann.
Bei der Anspruchsprüfung auf Leistungen nach dem BAföG sind zwei Faktoren zu berücksichtigen: zum einen, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, und zum anderen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld empfiehlt deshalb, bereits jetzt prüfen zu lassen, ob eine Unterstützung der Ausbildung durch das BAföG möglich ist.
Weiterführende Informationen und die Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.bafög.de bereit. Eine digitale Antragstellung ist über www.bafoeg-digital.de möglich, beachten Sie dabei die dort hinterlegten Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus liegen die Antragsformulare in allen Bürgerbüros im Kreis Coesfeld und im Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld zur Abholung bereit. Während der Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) ist dort eine Beratung möglich – und zwar telefonisch (02541 / 18-5025 bis 5027) oder persönlich (Kreishaus II, Raum 18/19 im Erdgeschoss) oder zu jeder Zeit per E-Mail (bafoeg@kreis-coesfeld.de). Termine für eine Beratung im Kreishaus oder als Videokonferenz können auf der Internetseite des Kreises Coesfeld www.kreis-coesfeld.de im Serviceportal online gebucht werden. Im Serviceportal finden Sie darüber hinaus auch weitergehende Informationen zum BAföG.