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Ausbruch bei Bienen im Kreis Borken - Amerikanische Faulbrut (AFB) im benachbarten Reken festgestellt

Meldung vom:

In der Gemeinde Reken, die unmittelbar an den Kreis Coesfeld angrenzt, hat das zuständige Kreisveterinäramt Borken unlängst den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen festgestellt. Dieser Fall, aber auch auch andere Meldungen aus den Nachbarkreisen zeigen: Die für den Menschen völlig ungefährliche, aber für das Bienenvolk mitunter tödliche Tierseuche ist keineswegs weit weg. Auch, wenn es im Kreis Coesfeld in den letzten Jahren zu keinen AFB-Ausbrüchen gekommen ist: Der Erreger wird in Einzelfällen auch hier nachgewiesen. Daher informiert das Veterinäramt des Kreises, dass der Ausbruch dieser anzeigepflichtigen Tierseuche im Anfangsstadium noch verhindert, das Bakterium ausgelöscht und so das Bienenvolk gerettet werden kann – durch geeignete fachliche Maßnahmen.

Die Verbreitung der Seuche durch die Bienen selbst ist begrenzt, da ihr Flugradius auf wenige Kilometer beschränkt ist. Der Mensch jedoch kann durch den Transport von infizierten Bienenvölkern die Seuche über unbegrenzte Entfernungen verbreiten. Das Veterinäramt betont daher, dass für den Transport von Bienenvölkern in den Kreis Coesfeld hinein und auch aus diesem heraus eine aktuelle, gültige „Amtstierärztliche Bescheinigung“ erforderlich ist. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Bienen nicht von AFB befallen sind. Das gilt, unabhängig von den Eigentums- und Besitzverhältnissen, auch für Völker ein und derselben Imkerei an Standorten in verschiedenen Kreisen. Die Bescheinigung ist auf Antrag erhältlich, nachdem die Untersuchungsergebnisse der sogenannten Futterkranzproben aller Völker eines Bienenstandes vorgelegt wurden, aus denen hervorgeht, dass darin keine Sporen des Erregers nachgewiesen worden sind. Für den Transport von Bienenvölkern innerhalb des Kreises Coesfeld verzichtet das Veterinäramt aufgrund der stabilen Seuchenlage aktuell auf diese Bescheinigungen. Das Verbringen von Völkern, in denen der Erreger nachgewiesen wurde, ist natürlich trotzdem verboten.

Weiter weist das Veterinäramt darauf hin, dass Neu-Imkerinnen und -Imker ihre Tätigkeit bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt anmelden müssen. Dabei müssen die genauen Standorte mitgeteilt werden – im „freien Feld“, also wenn Straße und Hausnummer fehlen, ggf. durch Angabe der Standortkoordinaten. Um unnötige Nachfragen zu vermeiden, bittet das Veterinäramt darum, auch die Herkunft der Bienen anzugeben und – sofern von außerhalb des Kreises stammend – die enstprechende Amtstierärztliche Bescheinigung in Kopie oder als elektronisches Dokument hinzuzufügen. Formulare, weitere Infos und Links sind im Serviceportal des Kreises Coesfeld unter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de (Suchbegriff: Imker) zu finden.

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