Ausbruch bei Bienen im Kreis Borken - Amerikanische Faulbrut (AFB) im benachbarten Reken festgestellt
Die Verbreitung der Seuche durch die Bienen selbst ist begrenzt, da ihr Flugradius auf wenige Kilometer beschränkt ist. Der Mensch jedoch kann durch den Transport von infizierten Bienenvölkern die Seuche über unbegrenzte Entfernungen verbreiten. Das Veterinäramt betont daher, dass für den Transport von Bienenvölkern in den Kreis Coesfeld hinein und auch aus diesem heraus eine aktuelle, gültige „Amtstierärztliche Bescheinigung“ erforderlich ist. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Bienen nicht von AFB befallen sind. Das gilt, unabhängig von den Eigentums- und Besitzverhältnissen, auch für Völker ein und derselben Imkerei an Standorten in verschiedenen Kreisen. Die Bescheinigung ist auf Antrag erhältlich, nachdem die Untersuchungsergebnisse der sogenannten Futterkranzproben aller Völker eines Bienenstandes vorgelegt wurden, aus denen hervorgeht, dass darin keine Sporen des Erregers nachgewiesen worden sind. Für den Transport von Bienenvölkern innerhalb des Kreises Coesfeld verzichtet das Veterinäramt aufgrund der stabilen Seuchenlage aktuell auf diese Bescheinigungen. Das Verbringen von Völkern, in denen der Erreger nachgewiesen wurde, ist natürlich trotzdem verboten.
Weiter weist das Veterinäramt darauf hin, dass Neu-Imkerinnen und -Imker ihre Tätigkeit bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt anmelden müssen. Dabei müssen die genauen Standorte mitgeteilt werden – im „freien Feld“, also wenn Straße und Hausnummer fehlen, ggf. durch Angabe der Standortkoordinaten. Um unnötige Nachfragen zu vermeiden, bittet das Veterinäramt darum, auch die Herkunft der Bienen anzugeben und – sofern von außerhalb des Kreises stammend – die enstprechende Amtstierärztliche Bescheinigung in Kopie oder als elektronisches Dokument hinzuzufügen. Formulare, weitere Infos und Links sind im Serviceportal des Kreises Coesfeld unter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de (Suchbegriff: Imker) zu finden.