Ausbau der Aktion „Geisterradler“ am Kreisverkehr B58/B235 in Lüdinghausen
Die meisten Unfälle ereigneten sich, weil die Radfahrenden als „Geisterradler“ entgegen der vorgeschriebenen Richtung im Kreisverkehr unterwegs waren. Die verunfallten Radfahrenden kamen aus Richtung Osten und querten auf dem Rad die B 58 (Valve) vor den Kreisverkehr. Um den Radfahrenden zu verdeutlichen, wie sie ordnungsgemäß fahren, wurden im Bereich des Kreisverkehrs zusätzlich neue Markierungen auf der Fahrbahn aufgebracht.
Ergänzend werden für die Radfahrenden, die hier regelwidrig queren möchten, temporär zwei sogenannte „Geisterradler“-Schilder aufgestellt.
Hinweis zur Aktion „Geisterradler“:
Die Unfallkommission weist in diesem Zusammenhang auf die Rechtslage nach der Straßenverkehrsordnung hin, wonach in Deutschland der Rechtsverkehr auch für Radfahrende die auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs sind, gilt. Linke Radwege dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie entsprechend beschildert sind. Dies ist regelmäßig außerhalb der geschlossenen Ortschaft der Fall. Innerorts ist fast immer der rechte Radweg zu nutzen. Das bedeutet, Radfahrende müssen immer den Radweg rechts neben dem Kreisverkehr nutzen und wie die Kraftfahrzeuge auch gegen den Uhrzeigersinn fahren. Ein Abkürzen, indem der linke Radweg genutzt wird, ist nicht zulässig und ist eine der Hauptursachen für Unfälle in Kreisverkehren mit Radfahrenden.