Aufstallpflicht für Geflügel aufgehoben
Der Geflügelpest-Erreger ist zwar grundsätzlich weit verbreitet und wird wohl auch im Kreis Coesfeld nach wie vor existieren. Entsprechend wird es möglicherweise noch vereinzelte Nachweise geben. Die Umweltbedingungen mit steigenden Temperaturen und steigender UV-Strahlung machen es dem Erreger jedoch zunehmend schwerer zu überleben. Dadurch und auch weil die Zugvögel wieder fortziehen sinkt der Infektionsdruck. Eine generelle Aufstallpflicht für Geflügel ist damit nicht mehr gerechtfertigt. Sie wird darum zu Samstag, den 1. April 2023 aufgehoben.
Die wegen des ständig präsenten Restrisikos nach Geflügelpest-Verordnung generell geltenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter bleiben jedoch unabhängig von der aktuellen Infektionslage bestehen. So darf Geflügel grundsätzlich nicht an Stellen gefüttert werden, zu denen auch Wildvögel Zugang haben. Es darf zusätzlich nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, das auch Wildvögel erreichen können. Grundsätzlich müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Diese und weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Kreises Coesfeld unter: https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/tiere-lebensmittel/gefluegelpest-vogelgrippe.html sowie im Serviceportal des Kreises unter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/636/show.
Grundsätzlich sind alle Geflügelhalter weiterhin aufgefordert, die Möglichkeiten der Aufstallung ihres Geflügels immer wieder zu überdenken und zu optimieren. Denn dass die Geflügelpest unsere Geflügelbestände in Zukunft immer wieder bedrohen wird, ist sehr wahrscheinlich
, so der Amtstierarzt Dr. Markus Nieters.