Aufruf für die Teilnahme am Heckenprogramm 2024 - Meldungen bis Ende April möglich
Die Pflanzstandorte sollten Raum für mindestens dreireihige Feldhecken bieten, damit die Hecke mit einem vorgelagerten Saum ihre volle ökologische Wirkung entfalten kann. Gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde wird abgestimmt, ob sich der jeweilige vorgeschlagene Standort eignet. Die Pflanzung findet im Herbst 2024/Frühjahr 2025 statt. Die Beauftragung einer Fachfirma erfolgt nach einer Ausschreibung über den Kreis Coesfeld. Die Pflanzkosten, aber auch die Kosten für die anfängliche Entwicklungspflege werden vom Kreis Coesfeld und über Fördergelder finanziert.
Der Kreis Coesfeld weist darauf hin, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Anpflanzungen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 39 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW sind. Dies bedeutet, dass die Hecken dauerhaft zu erhalten sind. Zudem sind aus Genehmigungsverfahren resultierende Ausgleichsverpflichtungen nicht zuwendungsfähig.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich noch über die Emailadresse Hecken@kreis-coesfeld.de bis zum 30.04.2024 bei der unteren Naturschutzbehörde melden.