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Bleiberechtsregelung verlängert: Antragsfrist endet am 10. Februar 2010

Meldung vom:

Alle Menschen im Kreis Coesfeld, die von der im vergangenen Dezember beschlossenen Verlängerung der Bleiberechtsregelung profitieren wollen, sollten eine wichtige Frist beachten: Die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld bittet die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, bis spätestens zum 10. Februar 2010 die erforderlichen Anträge auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Die verlängerte Aufenthaltserlaubnis wird bis zum 31. Dezember 2011 erteilt. Mit ihr soll vor dem Hintergrund schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen integrationswilligen Inhabern einer Probeaufenthaltserlaubnis nochmals eine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt gegeben werden, erläutert Fachbereichsleiter Dr. Ansgar Hörster vom Kreis Coesfeld. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist daher auch möglich, wenn der Lebensunterhalt noch nicht oder noch nicht vollständig aus eigenem Einkommen gesichert werden kann. Zumindest  müssen ernsthafte und nachhaltige Bemühungen hierzu nachgewiesen werden, etwa durch Belege über berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder frühere Beschäftigungsverhältnisse. Bis zum 31. Dezember 2009 wurden beim Kreis insgesamt 831 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der bundesrechtlichen Altfallregelung gestellt. 555 Personen im Kreis Coesfeld haben daraufhin eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die zunächst bis zum Jahresende 2009 befristet war. Auf die Bedeutung der Antragsfrist weist der Kreis Coesfeld besonders hin: Denn nur bei rechtzeitiger Antragstellung bis zum 10. Februar 2010 wird von der Ausländerbehörde geprüft, ob die Aufenthaltserlaubnis nach der bundesrechtlichen Altfallregelung verlängert werden kann - oder ob dabei die neue Bleiberechtsregelung auf Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz von Anfang Dezember 2009 greift.

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