Landrat hofft auf Vermittlungsausschuss: Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft reicht nicht aus
Landrat Konrad Püning hofft, dass der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat bald „klare Worte spricht“, was die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von SGB II-Empfängern betrifft. Da beide Gremien in dieser Frage unterschiedlicher Auffassung sind, muss in den nächsten Wochen ein Kompromiss gefunden werden. Der Landrat sieht hier dringenden Handlungsbedarf, hatte doch der Bund eine deutliche Absenkung der Beteiligung geplant.
Die Einführung der Anpassungsformel im Jahr 2006 war dabei von dem Willen des Bundes und der Länder getragen, das äußerst aufwendige Verfahren der Gesamtkalkulation von Be- und Entlastungen zu verbessern - und zu einer dauerhaften, weniger umstrittenen Lösung zu kommen.
Die derzeitige Berechnungsformel ist nicht sachgerecht, betont Püning und ist sich in dieser Einschätzung mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände einig. Obwohl die Formel eigentlich eine kommunale Entlastung bewirken sollte, führe sie strukturell und dauerhaft zu einer Entlastung des Bundes und zu einer Belastung der Kreise und kreisfreien Städte.
Sie führt zu dem widersinnigen Ergebnis, dass die Bundesbeteiligung trotz gleich bleibender und seit dem Jahr 2009 sogar noch ansteigender Kosten stetig absinkt, betont Püning. Dies hatte er auch den heimischen Bundestagsabgeordneten im Vorfeld der Bundesratsentscheidung im Dezember vergangenen Jahres brieflich mitgeteilt.
Die Einführung der Anpassungsformel im Jahr 2006 war dabei von dem Willen des Bundes und der Länder getragen, das äußerst aufwendige Verfahren der Gesamtkalkulation von Be- und Entlastungen zu verbessern - und zu einer dauerhaften, weniger umstrittenen Lösung zu kommen.
Dieses Ziel wurde eindeutig nicht erreicht, hält der Landrat fest. Würde der vom Kreis in 2007 zu bezahlende Anteil für die einzelne Bedarfsgemeinschaft auf das Jahr 2010 übertragen, dann müsste der Kreis Coesfeld 2,9 Millionen EURO weniger bezahlen, als er jetzt muss.
Die bisherige Anpassungsformel hat für die Kommunen eine erheblich nachteilige Wirkung entfaltet, fasst Püning zusammen und appelliert an die 16 Mitglieder des Vermittlungsausschusses:
Setzen Sie ein Zeichen der Solidarität mit den Kreisen und kreisfreien Städten!