Reitplaketten für 2010 erhältlich: Untere Landschaftsbehörde weist auf Kennzeichnungspflicht hin
Kreis Coesfeld. Die neuen Reitplaketten für 2010 und natürlich die Reitkennzeichen selbst sind in allen Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, aber auch beim Kreis Coesfeld erhältlich. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde hin - und erinnert die Reiterinnen und Reiter zugleich an ihre Kennzeichnungspflicht.
Die gelben Kennzeichen müssen jährlich mit neuen Aufklebern versehen werden, damit die Reiterlaubnis auch für das laufende Kalenderjahr gilt. Die Plaketten für 2010 sind dabei an ihrer braunen Farbe zu erkennen.
Wie man es vom Auto kennt, braucht auch der Reiter zwei Kennzeichen, erläutert Hermann Grömping von der Umweltabteilung des Kreises Coesfeld. Wer in der freien Landschaft oder im Wald reiten will, muss im Besitz eines gültigen Reitkennzeichens sein, das beidseitig am Zaumzeug des Pferdes gut sichtbar angebracht ist. Ausritte ohne gültiges Reitkennzeichen können ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen - von 25 EURO bis zu 750 EURO. Unabhängig davon appelliert Grömping an die Solidarität der Reitsportfans:
Machen Sie mit! Reiten ohne Kennzeichen ist eine Nutzung der Reitwege auf Kosten der eigenen Sportfreunde.Denn die Reitabgabe, die in den Kosten für Reitkennzeichen und -plaketten enthalten ist, wird nicht nur für die Begleichung von Reitschäden, sondern vor allem für den Neubau und die Instandsetzung von Reitwegen eingesetzt. Aktuelles Beispiel ist die überregionale Reitroute vom Teutoburger Wald bis in die Niederlande, an der derzeit gearbeitet wird. Der Kreis Coesfeld wird von der neuen Reitroute bereits mit zwei Trassenführungen in Ost-West-Richtung durchquert: im Nordkreis von Coesfeld/Rosendahl durch die Baumberge und im Südkreis von Dülmen/Olfen nach Ascheberg. Die Kosten bei privater Nutzung belaufen sich auf 38,50 EURO für das Kennzeichen und 30,50 EURO nur für die Plakette. Bei gewerblicher Nutzung fallen 88,50 EURO (Kennzeichen) bzw. 80,50 EURO (nur Plakette) an. Der entsprechende Antrag kann schriftlich, über das Internet (buergerservice.kreis-coesfeld.de), per Fax unter der Nummer 02541/18-9019 oder auch telefonisch bei Friederike Öhmann unter der Nummer 02541/ 18-7221 gestellt werden.