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Pflegebedürftigkeit: „Armutsfalle und Kinderschreck?“ - Informationsveranstaltung in Lüdinghausen beantwortet Fülle von Fragen

Meldung vom:

Was können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen tun, um nicht in die oft beschriebene „Armutsfalle“ zu geraten? Die damit verbundenen Fragen beantwortet eine Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Interessierte, zu der die Sozialdienste katholischer Frauen im Kreisgebiet und die Betreuungsstelle des Kreises Coesfeld gemeinsam einladen: Am 28. Oktober 2010 um 19:00 Uhr steht als Referent Rechtsanwalt Markus Karpinski zur Verfügung, der sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Sozialrecht beschäftigt. Veranstaltungsort ist das Pfarrheim St. Ludger in Lüdinghausen (Bahnhofstr. 20). Wenn ältere Menschen pflegebedürftig werden, reicht die Rente zumeist nicht aus, um alle Pflegekosten zu decken. Das Sozialamt übernimmt dann die nicht gedeckten Kosten, wenn Pflegebedürftige selbst kein Vermögen haben – wie etwa Haus, Wertpapiere, Versicherungen oder Sparbuch – und wenn ihre Kinder nicht verpflichtet sind, für den Unterhalt zu sorgen. Der Vortrag wird eine Fülle von Fachfragen beantworten, die sich insbesondere unterhaltspflichtigen Töchtern und Söhnen stellen: Wie viel meines Einkommens darf ich für meinen eigenen Bedarf behalten? Kann ich Schuldzinsen und Beiträge zu einer freiwilligen Altersvorsorge absetzen? Wie wird berücksichtigt, dass ich Ehefrau und Kinder zu versorgen habe? Welche Teile meines Vermögens muss ich für den Unterhalt meiner Eltern einsetzen? Zählt mein Eigenheim zum sogenannten Schonvermögen? Auch wird geklärt, ob Geschenke der Eltern (Geld, Haus) zurückzugeben sind – oder wie es sich auswirkt, wenn den Eltern ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht gewährt worden ist. Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung beim Sozialdienst katholischer Frauen, Liudostr. 13, 58348 Lüdinghausen, unter Telefon 02591/235-25 oder beim Kreis Coesfeld, Betreuungsstelle, unter Telefon 02541/18-5261 gebeten. Es wird eine Teilnahmegebühr von 2,- EURO erhoben.

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