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Innenminister verlängern Bleiberecht für geduldete Ausländer - Kurzfristig Anträge stellen

Meldung vom:

Wie Landrat Konrad Püning nun in der ersten Sitzung des Kreisausschusses in der neuen Legislaturperiode mitteilte, wird das Bleiberecht für geduldete Ausländer um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert. Darauf hatten sich am 04. Dezember 2009 die Innenminister von Bund und Ländern geeinigt. Püning begrüßte die Entscheidung sehr. Denn damit verlängert die Innenministerkonferenz die seit 2007 geltende Altfallregelung, nach der rund 30.000 Ausländer mit einer bis zum Jahresende befristeten Aufenthaltserlaubnis auf Probe in Deutschland leben. Wer bis zum Ende 2009 keine Beschäftigung nachweisen kann, wäre ohne diese Neuregelung in den unsicheren Status der Duldung zurückgefallen. Diese Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe hätten dann letztendlich sogar eine Abschiebung befürchten müssen. Diejenigen, die am 31. Dezember 2009 ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig  sicherstellen können, sollen für die nächsten beiden Jahre eine weitere Chance dazu erhalten - wenn sie zumindest nachweisen können, dass sie sich um die Sicherung ihres Lebensunterhaltes bemüht haben und eine positive Prognose möglich ist.  Landrat Püning, der sich auch schon aktiv für die erste Bleiberechtsregelung eingesetzt hatte, appelliert dafür, immer auch die besonderen menschlichen Umstände zu sehen. Es sei dabei zu berücksichtigen, dass gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise ein Einstieg in den Arbeitsmarkt deutlich schwieriger ist. Im Kreisausschuss schlug Anneliese Pieper (GRÜNE) vor, Möglichkeiten der Integration im Rahmen der Arbeitsmarktkonferenz zu besprechen, was Landrat Püning direkt zusagte. Nach der bundesrechtlichen Altfallregelung wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 822 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. 543 Menschen haben daraufhin eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld bittet alle Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, kurzfristig die Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen, soweit dies noch nicht geschehen ist, hält Püning fest. Wie viele Menschen im Kreis Coesfeld genau betroffen sind, sei erst zu überblicken, wenn sämtliche Anträge vorliegen und die Erlasse mit allen Details bekannt werden.

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