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Energiesparlampen gehören nicht in den Restmüll

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Die Europäische Union gibt es vor: Herkömmliche Glühbirnen sollen ab September 2009 schrittweise vom Markt verschwinden; an ihre Stelle möglichst die um bis zu 80 % sparsameren Energiesparlampen treten. Nach einer weiteren, älteren EU-Vorgabe müssen diese sogenannten Kompaktleuchtstoffröhren ebenso wie ihre größeren Verwandten, die „Neonröhren“, gesondert eingesammelt und von den Herstellern umweltgerecht entsorgt werden. Nach Schätzungen von WIKIPEDIA werden derzeit jedoch nur rund 10 % dieser in Haushalten genutzten Lampen fachrecht entsorgt. Die Abfallberatung der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) gibt daher folgende Hinweise: Energiesparlampen enthalten neben verschiedenen Schwermetallen insbesondere Spuren von Quecksilber, das bei Glasbruch ausdampft. Sie gehören daher keinesfalls in die Restmülltonnen. Für deren Sammlung sind in Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden zuständig. Im Kreis Coesfeld erfolgt diese ausnahmslos über die Wertstoffhöfe; eine Abgabe am Schadstoffmobil ist nicht möglich. Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe stehen auf den Abfuhrkalendern und entsprechenden Internetseiten der Kommunen. Beim anschließenden Recycling der gesondert eingesammelten Energiesparlampen können die verwendeten Metalle sowie Leuchtstoffmittel nahezu vollständig wiedergewonnen werden. Die klassischen Glühbirnen gehören dagegen ebenso wie die Halogenglühlampen in die Restmülltonnen.

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