Erneut Kontrollen der Gelben Tonne
Zur Information der Bürger und aller sonstigen Abfallerzeuger, die Verkaufsverpackungen im Kreis Coesfeld entsorgen wollen, weist die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) aus gegebenem Anlass auf Folgendes hin: Ab sofort ist im gesamten Kreisgebiet erneut mit Kontrollen der gelben Tonnen zu rechnen. Insbesondere dort, wo mehr gelbe als graue Behälter aufgestellt sind, soll das vorhandene Volumen der gelben Behälter kritisch überprüft werden – sprich: es sollen „überflüssige“ gelbe Tonnen abgezogen werden.
Dies hat die Fa. REMONDIS jetzt den Städten und Gemeinden im Kreis angekündigt. Seit Ende 1992 erfasst REMONDIS im Auftrag der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen privat-rechtlich leere Verkaufsverpackungen. Inzwischen hat sich die Sammelmenge von anfänglich 18 kg (1993) auf 44 kg pro Kopf in 2007 erhöht. Nach Angaben des Entsorgers ist jedoch ein Teil dieser Mengen nicht auf lizenzierte Verpackungen, sondern auf Restmüllanteile zurückzuführen. Hier spare der Abfallerzeuger an teurem Restmüllbehälter zugunsten der kostenlos auch in größerer Stückzahl erhältlichen gelben Tonnen.
Nach Auffassung der WBC mag dies vereinzelt zutreffen, ob jedoch das Aufkommen an zulässiger Verpackungsmenge deutlich geringer ist als die derzeitige Erfassungsmenge, darf bezweifelt werden. Vielmehr scheint es neben den offiziell lizenzierten Mengen eine Dunkelziffer an Verpackungen geben, für die die Hersteller keine Lizenzentgelte an das Entsorgungssystem gezahlt haben, die dennoch aber in die gelben Tonnen gehören. Gegen den Missbrauch der Behälter spricht auch die sonstige vorbildliche Trennung in den Bereichen Biotonne, Altpapier, Altglas und sonstiger Wertstoffe über die Wertstoffhöfe mit ebenfalls weit über dem Landesdurchschnitt liegenden Quoten. Die Bürger praktizieren die erforderliche Abfalltrennung weitgehend sehr gut. Dies möchte die WBC in diesem Zusammenhang betonen und bittet alle, sich auch weiterhin aktiv an der Abfalltrennung zu beteiligen.
Zur Vermeidung von Problemen bei der Abfuhr gibt die WBC nochmals folgende Hinweise: In die gelben Tonnen bzw. Säcke gehören lediglich Verkaufsverpackungen aus Metall (Dosen, Tuben, Aluschalen etc), Kunststoff (Flaschen, Becher, Tuben, Folien etc.) und Verbundstoffen (Getränkekartons, Vakuumverpackungen, kunststoffbeschichtete Papierverpackungen etc.). Kunststoffe, die keine Verpackungen sind (Plastikschüsseln, Zahnbürsten, Kinderspielzeug etc.) gehören nicht in die gelben Tonnen, ebenso keine Verpackungen aus Papier oder Karton. Für erstere sind die Restmüllbehälter, für letztere die Papiertonnen die richtigen Sammelsysteme. Ausführlichere Sortierhinweise finden sich in den Abfuhrkalendern und Internetseiten der Städte und Gemeinden sowie unter www.kreis-coesfeld.de/wbc. Eines sollte auch nach Abzug von Behältern gewährleistet bleiben: Die gesetzlich verankerte Möglichkeit für den Abfallerzeuger, sämtliche der bei ihm anfallenden Verkaufsverpackungen über die Sammelsysteme der Verpackungsvertreiber (Gelbe Tonnen, Altglascontainer, und Altpapiertonnen) zu entsorgen.