Anhebung der Müllgebühren in Höhe des Mehrwertsteueranstieges um 3 %
Insbesondere durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % zum 01.01. nächsten Jahres sieht sich der Kreis veranlasst, die Gebühren zur Entsorgung von Abfällen um durchschnittlich 3 % zu erhöhen. Bei einem Ausgabenumfang von annähernd 9,5 Mio. € im Jahr müssen die Städte und Gemeinden im Kreis daher 2007 voraussichtlich 316.000 € mehr für die Verwertung sowie Beseitigung ihrer Abfälle aufwenden als in diesem Jahr. Das entspricht – ohne den Bereich Sammlung und Transport - einer Mehrbelastung von rund 1,40 Euro pro Einwohner und Jahr.
Neben der Mehrwertsteuererhöhung beeinflussen auch gestiegene Lohn- und Energiekosten die Aufwendungen für die Abfallverwertung und –entsorgung.
Höhere Ausgaben fallen insbesondere bei der Entsorgung des Restmülls und bei der Verwertung der Bioabfälle an, die auch mengenmäßig am relevantesten sind. Dr. Foppe, Abteilungsleiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Coesfeld, zu den Hintergründen:
In diesen Bereichen handelt es sich im Wesentlichen um Fremdleistungen. Daher wird ab 2007 jede Rechnung zunächst mit einer 3 % höheren Mehrwertsteuer belastet. Darüber hinaus gibt es auch im Bereich der Abfallentsorgung gestiegene Lohn- und Energiekosten, die zum Anstieg der Aufbereitungskosten führen. Jede diesbezügliche Preisanpassung ist zu belegen und wird sachlich und rechnerisch intensiv geprüft.Von Raff und Willkür könne daher keine Rede sein. Energiekostensteigerungen sind jedem Endverbraucher bekannt und treffen natürlich auch die Entsorger bei der Verarbeitung der Abfälle. Dass der Gebührenanstieg nicht noch höher ausfiel, liegt im Übrigen an dem Rückgriff auf die vorhandene Gebührenrücklage. Die in der Summe maßgeblichen Gebührenpositionen für die Restmüllentsorgung und Bioabfallverwertung (ca. 98 % der gesamten Entsorgungskosten) werden lediglich in Höhe des Mehrwertsteueranstiegs angehoben. Bei den Gebührenanstiegen für die verbleibenden 2 % kommt es z. B. bei den Umschlagkosten und der Entsorgung bzw. Verwertung von Asbest und Altholz zu prozentual höheren Anstiegen, da hier die auch bereits in den zurückliegenden Jahren anfallenden internen Aufwendungen umverteilt und angepasst zugeordnet wurden.