Explosionsschutzplan und Explosionsschutzdokument für die Deponie Coesfeld-Höven
Laut der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, kurz Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I Nr. 70 vom 2.10.2002 S.3777; 25.11.2003 S. 2304; 6.1.2004 S. 2), sind die Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld GmbH verpflichtet, einen Explosionsschutzplan bzw. ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem letzten Stand zu halten.
Aus dem Explosionsschutzplan bzw. Explosionsschutzdokument geht insbesondere hervor
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
- welche Bereiche entsprechend Anhang 3 BetrSichV in Zonen eingeteilt wurden und
- für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 BetrSichV gelten.