Dosenpfand: Vereinfachungen seit dem 01.10.2003
Seit dem ersten 1. Oktober diesen Jahres gibt es eine neue Regelung für die Rücknahme von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen, die insbesondere dem Verbraucher die Rückgabe erleichtern soll. Vertreiber dürfen sich seit diesem Zeitpunkt nicht mehr auf die Rücknahme der von ihnen herausgegebenen Gebinde beschränken. Eine 0,5-Liter-Bierdose kann daher in der Regel überall dort zurückgegeben werden, wo Bier in Dosen verkauft wird. Unabhängig davon, ob man die Dose dort gekauft hat, ist der Händler verpflichtet, das entsprechende Pfandgeld zurückzuzahlen. Einschränkungen gibt es jedoch nach wie vor:
Es müssen keine Verpackungen zurückgenommen werden, die sich nach Art, Form oder Größe von den im Sortiment geführten Waren unterscheiden.
- Beispiel Art: Ein Einzelhändler, der Cola-Getränke nur in Kunststoffflaschen verkauft, braucht keine Cola-Dosen zurückzunehmen.
- Beispiel Form: Ein Einzelhändler, der Mineralwasser nur in einer markenrechtlich geschützten Verpackungsform anbietet, muss auch nur diese Gebinde zurücknehmen (z. B. Aldi). Die typische Coca-Cola Plastikflasche kann man überall dort zurückgeben, wo sie auch verkauft wird, unabhängig davon, wo man sie gekauft hat. Sobald sich die Form einer Verpackung in Teilen von den im Sortiment geführten Formen unterscheidet (z. B. eine Veränderung am Flaschehals), braucht der Vertreiber diese nicht mehr zurückzunehmen. Farbunterschiede oder Etikettaufdrucke genügen dagegen nicht als Ausschlusskriterium.
- Beispiel Größe: Als Abweichung gelten in etwa Inhaltsunterschiede von mehr als 20 %. Wer Mineralwasser nur in Flaschen ab 0,5 Liter Inhalt anbietet, brauch demnach keine 0,25-Liter-Flasche zurückzunehmen.
- Beispiel: Wer ausschließlich Bier in Dosen verkauft, braucht keine Limonaden- oder Cola-Dosen zurücknehmen.