Veterinärbehörde startet Projekt zum Bürokratieabbau: Weniger doppelte Kontrollen - Landwirte werden angeschrieben
Welchen Landwirt ärgert das nicht: Zunächst erfolgt eine Kontrolle durch das hofeigene System der Qualitäts-Sicherung (QS), und kurze Zeit später nimmt das Kreisveterinäramt dann eine ganz ähnliche Überprüfung vor - als Stichprobe im Rahmen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung. „Begeisterung löst diese wiederholende Kontrolle weder beim Landwirt noch bei der Behörde aus“, sagt Dr. Bernd Altepost, Kreisveterinärdirektor beim Kreis Coesfeld. Daher sollen diese doppelten Überprüfungen künftig soweit wie möglich vermieden werden, weshalb alle Landwirte im Kreisgebiet, die Schweine halten, in den nächsten Wochen angeschrieben werden.
Wir wollen dabei überwiegend in jenen Betrieben tätig werden, die nicht bereits von anderen Stellen überprüft werden, erläutert Dr. Altepost. Allerdings lassen sich mehrfache Kontrollen des gleichen Betriebes nicht grundsätzlich ausschließen, da auch der Kreisveterinärbehörde einige Überprüfungen in bestimmten Betrieben zwingend vorgeschrieben werden, wie Altepost erklärt:
Hier sei nur auf die Kontrollen im Rahmen des europaweiten Cross-Compliance Systems hingewiesen.Mit seinen Checklisten steuert es die Dokumentation und Eigenkontrolle - und ist EU-weit vorgeschrieben. Soweit die Veterinärbehörde aber eine Wahlmöglichkeit hat, sollen vorrangig diejenigen Betriebe überprüft werden, bei denen keine aktuellen Kenntnisse durch andere Vor-Ort-Kontrollen gewonnen werden konnten - je nach Risiko also. Daher werden in den nächsten Wochen alle ca. 1.600 Schweine haltenden Landwirte im Kreis Coesfeld Post erhalten, um die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen einem hofeigenen QS-System und dem Veterinäramt auszuloten. Ob und welche Daten weitergegeben werden sollen, entscheidet allein der betroffene Landwirt.
Denn Datenschutz ist kein Fremdwort in der Veterinärverwaltung, betont Dr. Altepost:
Daten aus Audit-Berichten werden nur zur Entscheidung bei einer Betriebsauswahl herangezogen, wenn der Landwirt das Veterinäramt zuvor ausdrücklich dazu ermächtigt hat.Diese Aktion wurde mit der Landwirtschaftskammer und der QS Qualität und Sicherheit GmbH in Bonn abgestimmt.
Damit kommt die Veterinärverwaltung auch den immer wieder geäußerten Wünschen der Landwirte und ihrer berufständischen Vertretungen nach einem effektiven Bürokratieabbau nach, macht Landrat Konrad Püning deutlich.