Unterlagen zum Schutzgebiet „Rieselfelder Appelhülsen“ liegen aus
Als Höhere Landschaftsbehörde plant die Bezirksregierung Münster, die Verordnung für das Schutzgebiet „Rieselfelder Appelhülsen“ im Kreis Coesfeld im Gebiet der Gemeinde Nottuln zu erlassen. Die Öffentlichkeit wird an dem aktuellen Verfahren beteiligt: Der Verordnungsentwurf und die dazugehörige Karte liegen in der Zeit vom 26. August 2009 bis zum 28. September 2009 während der allgemeinen Sprechzeiten bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld (Kreishaus I, Zimmer 228) und bei der Gemeindeverwaltung Nottuln (Raum 715) zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungszeit können alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen oder Bedenken bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld vorbringen - schriftlich oder zur Niederschrift vor Ort. Die Untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass inzwischen ein Veränderungsverbot für das Naturschutzgebiet „Rieselfelder Appelhülsen“ besteht: Alle Veränderungen in diesem Gebiet sind somit grundsätzlich untersagt. Nicht betroffen von dem Veränderungsverbot ist aber die derzeitige Bewirtschaftungsform des Geländes. Die ehemaligen Rieselfelder wurden bereits 1986 erstmals als Naturschutzgebiet ausgewiesen.