Repräsentative Wahlstatistik bei den Kreistagswahlen: Sechs Wahlbezirke im Kreis Coesfeld für Hochrechnung ausgewählt
Wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen so wird auch bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 eine repräsentative Wahlstatistik erhoben: Dabei werden stichprobenartig Stimmzettel ausgewertet, um Erkenntnisse über Wahlbeteiligung und Wahlverhalten von Frauen und Männern in verschiedenen Altersgruppen zu gewinnen. In repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken werden Angaben über Geschlecht und Alter der Wähler auf Stimmzettel aufgedruckt - und mit der jeweiligen Stimmabgabe für einzelne Parteien ausgezählt.
Die Auswertung in den Stichproben-Stimmbezirken wird dann auf das Gesamtergebnis hochgerechnet. Im Kreis Coesfeld wurden dazu vom Landesbetrieb Information und Technik NRW gemeinsam mit dem Innenministerium NRW insgesamt sechs Stimmbezirke in unterschiedlichen Städten und Gemeinden ausgesucht. Dazu gehören jeweils die Stimmbezirke 4 der Gemeinde Ascheberg, 91 der Stadt Coesfeld, 9 der Stadt Dülmen, 9 der Gemeinde Havixbeck, 2 der Gemeinde Nottuln und 2 der Gemeinde Rosendahl. Die Erhebung anlässlich der Kommunalwahlen erfolgt ausschließlich bei den Wahlen zu den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise - also nicht bei den Bürgermeister-, Stadt- und Gemeinderatswahlen in den Kommunen des Kreises Coesfeld.
Die Wahrung des Wahlgeheimnisses setzt den wahlstatistischen Erhebungen enge Grenzen, erläutert Kreiswahlleiter Joachim L. Gilbeau. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses sei dabei ausgeschlossen. Denn der Stimmzettel in den repräsentativ ausgewählten Stimmbezirken enthält lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen, also keine personenbezogenen Daten. Zwar kann bei der Auszählung beispielsweise festgestellt werden, wie viele Frauen oder Männer aus den fünf gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Anhaltspunkte für die individuelle Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. Die repräsentative Wahlstatistik umfasst grundsätzlich die Zählung der Wahlberechtigten, der Wahlscheinvermerke und der Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppen - aber auch die Zählung der Wähler und ihrer Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppen. In § 50 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen und in § 80 der Kommunalwahlordnung ist genau geregelt, wie die repräsentative Wahlstatistik zu erheben ist.