LKW-Fahrer aufgepasst! Verkehrsminister Lienenkämper warnt vor Fristversäumnis
Für alle künftigen Berufskraftfahrer gelten jetzt neue Regelungen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Berufsfahrerqualifikation müssen ab dem 10. September 2009 alle LKW-Fahrer neben ihrer Fahrerlaubnis zusätzlich entweder die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder eine Grundqualifikation durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer nachweisen. Diese neue Vorschrift gilt allerdings nicht für LKW-Fahrer, die am 10. September 2009 bereits in Besitz einer gültigen LKW-Fahrerlaubnis sind.
Verkehrsminister Lienenkämper appelliert eindringlich an alle LKW-Fahrer, die als Berufskraftfahrer unterwegs sind: „Achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse darauf: Es ist jetzt wichtiger denn je, den fünfjährigen Verlängerungstermin für den LKW-Führerschein nicht zu versäumen!“ Wer die Verlängerung vergisst und einen neuen Führerschein erteilt bekommt, verliert den Bestandsschutz. Erst nach dem Bestehen einer Prüfung von der IHK dürfen diese Fahrer wieder für ihren Arbeitgeber im gewerblichen Verkehr tätig sein.
Der Minister fordert außerdem alle Spediteure und Transportunternehmer auf, ihre Mitarbeiter bei dieser für Arbeitgeber und Arbeitnehmer existenziell wichtigen Angelegenheit zu unterstützen.
„Die von der EU beschlossene Anhebung des Mindestniveaus für die Aus- und Weiterbildung des Fahrpersonals im Güterkraftverkehr und in der Personenbeförderung begrüße ich ausdrücklich. Sie trägt ganz klar dazu bei, die Verkehrssicherheit in Europa zu verbessern. Wir müssen jetzt aber alle gemeinsam darauf achten, dass niemand durch Nachlässigkeit seine berufliche Existenz vorübergehend aufs Spiel setzt“, betonte Lienenkämper.
Bei den Personen, bei denen der LKW-Führerschein bereits abgelaufen ist und diesen wieder aufleben lassen möchten oder bei denjenigen, die in Kürze das 50. Lebensjahr erreichen und noch im Besitz des alten Führerscheines sind, sollte ebenfalls vor Inkrafttreten des Gesetzes die Wiedererteilung der C-Klassen beantragt werden. Die Fristwahrung ist nur wichtig, wenn die Fahrerlaubnis für den gewerblichen Bereich genutzt werden soll. Das gleiche gilt auch für alte Führerscheine, dort gelten gesonderte Fristen.
Für Detailfragen zum LKW-Führerschein und der Berufskraftfahrerqualifikation steht der Kreis Coesfeld als Fahrerlaubnisbehörde - Frau Patricia Henning, Tel. 02594/94363516 - und für Fragen zur Ausbildung und Prüfung die Industrie- und Handelskammer Münster zur Verfügung.