Bund und Kommunen sind unterschiedlicher Auffassung über Auslegung des SGB II; Kreis Coesfeld widerspricht dem Willen des Bundes, die Berechnung des Arbeitslosengeldes umzustellen
Zusammen mit den anderen kommunalen Trägern des Arbeitslosengelds II und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen fordert der Kreis Coesfeld den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, auf, seine Rechtsauffassung bei der Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen zum SGB II (Hartz IV) zu ändern. Auch die Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling und Dr. Angelica Schwall-Düren hat der Kreis um Unterstützung gebeten, damit sich der Bund der für die Kommunen günstigeren Auslegung anschließt.
Schon seit einiger Zeit beurteilen die Kommunen und das Bundesministerium die Frage unterschiedlich, in welchem Umfang eigenes Einkommen von SGB II-Empfängern zu einer geringeren Belastung der Kommunen und des Bundes führen. Nach dem SGB II tragen der Bund und die Kommunen die Kosten für Langzeitarbeitslose gemeinsam. Erzielt nun ein SGB II-Empfänger ein eigenes Einkommen und benötigt nur noch ergänzende Unterstützung, stellt sich bei Familien die Frage, in welcher Höhe sich das weniger zu zahlende Arbeitslosengeld II auf die Kosten der Kommunen und des Bundes auswirkt.
Das Bundesministerium verlangt vom Kreis Coesfeld, seine bisherige Berechnungsweise aufzugeben. Möglicherweise muss der Kreis sogar damit rechnen, dass sich der Bund nicht mehr an die vereinbarte Mittelbereitstellung hält. Der Bund unterstellt, dass wenn der Kreis Coesfeld von seiner Berechnung nicht abweicht, kein ordnungsgemäßes Verwaltungs- und Kontrollsystem mehr bestehe.
„Obwohl der Streit schon seit der Einführung des SGB II im vergangenen Jahr schwelt, hat der Gesetzgeber in dem jüngsten Änderungsgesetz vom 1. August nicht klargestellt, wie das Einkommen verrechnet werden soll", ist Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau erstaunt. „Der Kreis Coesfeld sieht die kommunale Rechtsauffassung durch eine Entscheidung der gemeinsamen Einigungsstelle bei der Agentur für Arbeit Mannheim von Februar 2006 und ein Urteil des Sozialgerichts Schleswig von Juni 2006 gestärkt, aber das Bundesministerium verschließt sich bisher einer einvernehmlichen oder gerichtlichen Klärung", so der Kreisdirektor.
Bezogen auf den Kreis Coesfeld ist eine Summe von rund 700.000 Euro für das laufende Jahr strittig. Für den Leistungsempfänger hat dies aber keine Bedeutung.