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Kreis Coesfeld setzt auf Qualifizierung: 1. Arbeitsmarktkonferenz verabschiedet mit großem Konsens Maßnahmen für ¼ der Maßnahmeberechtigten

Meldung vom:

Wer soll in den nächsten Monaten die Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Kreis Coesfeld qualifizieren? Der Kreis Coesfeld, der im Wege der Option hierfür grundsätzlich verantwortlich ist, steht vor der wichtigen Aufgabe, Träger zu finden, die zuverlässig und fähig sind, die Langzeitarbeitslosen fit für den ersten Arbeitsmarkt zu machen. In der neu gebildeten Arbeitsmarktkonferenz berieten heute (10.2.) insgesamt 17 Vertreter, welche Träger die zwölf ausgeschriebenen Maßnahmearten durchführen sollen. Zuvor hatte der Kreis Coesfeld 30 zurzeit beim Kreis Coesfeld registrierte Bildungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger angeschrieben und einen Maßnahmeaufruf gestartet. Die Bandbreite dieser zwölf Maßnahmen mit einer Laufzeit von einem Jahr reicht dabei vom Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene über Grundqualifizierungen und -orientierungen in unterschiedlichsten Berufsbildern bis hin zur Vermittlungsbörse für arbeitsmarktnahe Personengruppen. Insgesamt 19 Träger mit 68 Maßnahmeanträgen beteiligten sich und gaben ein Angebot ab. In der Arbeitsmarktkonferenz einigten sich die Fachleute unter Vorsitz von Landrat Konrad Püning einstimmig auf zwölf geeignete lokale Maßnahmeträger. Der Arbeitsmarktkonferenz gehören Vertreter der Fraktionen im Kreistag, der Gewerkschaften, der Verbände, der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, der Agentur für Arbeit und der Kreisverwaltung an. Zu den Mitgliedern zählen weiterhin die Bürgermeister von Coesfeld, Dülmen, Rosendahl und Senden. Der Kreis Coesfeld, der die Maßnahmen in den nächsten Tagen vergeben wird, ermöglicht mit diesem Angebotspaket fast 1000 SGB-II-Leistungsbeziehern, sich beruflich zu qualifizieren und im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Rund 1,67 Millionen Euro zahlt der Kreis für die Maßnahmen, die gestaffelt ab dem 1.3.2005 in Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Nottuln und Senden beginnen. Die Hilfeplanerinnen und Hilfeplaner in den lokalen Zentren für Arbeit gehen anschließend auf die in Frage kommenden SGB-II-Empfänger zu und bieten ihnen die jeweils passende Qualifizierungsmaßnahme an.

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