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Erste Schritte in neuer Internettechnologie: „Zentrum für Arbeit" mit Informationen zum Arbeitslosengeld II barrierefrei

Meldung vom:

Das Zentrum für Arbeit, das ab dem 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger des neuen Arbeitslosengelds II betreut, ist jetzt mit einer neu gestalteten Homepage im Internet. Landrat Konrad Püning, schaltete die Seite http://www.zentrum-fuer-arbeit.de/ offiziell frei. „Über die Informationen auf der Internetseite stellen wir einen direkten Draht zu den Ansprechpartnern in den Rathäusern und im Kreishaus her", freut sich Landrat Püning. Das Internetangebot ist barrierefrei, so dass auch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, die Informationen abzurufen. Thomas Hemmen von der Abteilung Kommunikation und EDV beim Kreis Coesfeld hat die Internetseite, die Schritt für Schritt erweitert werden soll, aufgebaut. „Der Kreis Coesfeld erfüllt damit die gesetzliche Forderung, nach der neue Internetauftritte barrierefrei sein müssen", erläuterte er. Internetseiten barrierefrei zu gestalten bedeutet zum Beispiel, dass Menschen mit Sehbehinderungen die Schriftgröße anpassen oder blinde Surfer sich die Texte mit einer Zusatzausstattung vorlesen lassen können. Der logische Aufbau der Seiten ermöglicht motorisch eingeschränkten Menschen, die einzelnen Links auf der Homepage nicht nur mit der Maus, sondern auch mit Hilfe der Tastatur schnell anzusteuern. Im Text verwendete Abkürzungen sind farblich gekennzeichnet; wer den Mauszeiger über die Abkürzung setzt bekommt einen erläuternden Text angezeigt. Die Seiteninhalte sind zudem nicht nur mit modernsten Internetbrowsern, sondern auch mit zeichenorientierten Browsern zugänglich. Künftig müssen alle Internetauftritte von öffentlichen Stellen nach den Vorgaben der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik" umgebaut werden. Die Abteilung Kommunikation und EDV des Kreises Coesfeld bittet um Rückmeldung wenn Besuchern der neuen Internetseiten evtl. noch vorhandene Zugänglichkeitseinschränkungen auffallen sollten. Hintergrund/Zum Thema: Der Kreis Coesfeld hatte sich Ende August als Modellkommune für die Option beworben, um ab dem 1. Januar 2005 die zusammengeführte Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld II) wie aus einer Hand zu gewähren und Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Seit September steht fest, dass der Kreis Coesfeld als eine von bundesweit 69 Kommunen für sechs Jahre diese Aufgabe übernehmen darf. Bis zum 31.12.2004 gibt es noch die getrennte Zuständigkeit der Sozialämter und der Agentur für Arbeit Coesfeld. Hätte der Kreis Coesfeld nicht die Option erhalten, hätte das neue SGB II (Hartz IV) nach wie vor eine geteilte Zuständigkeit vorgesehen, d. h. der Kreis hätte sowohl für die bisherigen Arbeitslosenhilfe- als auch für die Sozialhilfeempfänger vor allem die Unterkunftskosten gezahlt, während die Agentur für Arbeit sich hauptsächlich um die Vermittlung gekümmert hätte. Das Zentrum für Arbeit nimmt ab dem 1. Januar 2005 die Aufgaben nach dem neuen SGB II gebündelt wahr. Beschäftigte des Kreises Coesfeld, die auch in den Städten und Gemeinden vor Ort bürgernah Beratungen durchführen, arbeiten dann Hand in Hand mit freien Trägern und den Städten und Gemeinden zusammen.

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