Sozialgesetzbuch II: Verschärfter Zeitplan für die Kreise Coesfeld und Borken; Agentur für Arbeit tritt von Vereinbarung zurück
Der Zeitplan zur Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe ist knapp. Darum hatten sich die Kreise Borken und Coesfeld gemeinsam mit der Agentur für Arbeit in Coesfeld auf ein Drei-Phasen-Modell geeinigt, nach dem die Arbeitsagentur die Daten der Antragsteller nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) gestaffelt in drei Schritten bis zum 1. Oktober 2005 an die beiden Kreise weitergeben wollte. "Dieser Zeitplan wird nun noch verschärft", informieren die Kreisdirektoren Joachim L. Gilbeau (Coesfeld) und Werner Haßenkamp (Borken). "Zum einen endet die Übergangsphase nun schon Ende Juni 2005. Zum anderen wird die Agentur für Arbeit in allen Fällen, in denen in der Übergangszeit Änderungen eintreten, nicht weiter tätig werden." Damit ist die Agentur für Arbeit entgegen der bisherigen Absprachen von einer wesentlichen Vereinbarung der Zusammenarbeit mit den Kommunen zurückgetreten.
Die Akten der Antragsteller werden nun gestaffelt bis zum 31. Dezember 2004 an die Kreise übergeben. Treten Änderungen bei der Berechnung der Hilfe auf, beispielsweise durch gestiegene Energiekosten, müssen die Kommunen diese Fälle schon ab dem Änderungszeitpunkt übernehmen und betreuen.
"Sowohl der Kreis Borken als auch der Kreis Coesfeld sind sehr verärgert über diesen Rückzieher der Arbeitsagentur", erklären Werner Haßenkamp und Joachim L. Gilbeau gemeinsam. "Auf die Kommunen kommt nun wesentlich schneller ein unter Umständen deutlich höherer Arbeitsaufwand zu. Zwar können wir noch nicht wissen, wie viele solcher Änderungsbescheide es ab dem 1. Januar 2005 geben wird, allerdings wird es in jedem Fall zu einem erhöhten Personalbedarf in den Städten und Gemeinden kommen. Das setzt uns zeitlich unter Druck, aber wir werden das organisieren."
Von nun an sollen in wöchentlichen Abständen die Akten nach Eingabe der Daten in das neue ADV-System der Agentur für Arbeit direkt vorsorglich an die Kommunen weitergegeben werden. "Sollte es dann zu Änderungsbescheiden kommen, sind wir besser vorbereitet und haben die Daten schon vor Ort." Der erhöhte Bedarf an Personal und Arbeitsmaterial kann aus den Mitteln, die der Bund den Kreisen zur Vorfinanzierung zur Verfügung stellt, gedeckt werden. Beide Kreise wollen noch in dieser Woche mit ihren jeweiligen Städten und Gemeinden die Einzelheiten absprechen.
Probleme also für die Kommunen, nicht aber für deren Kunden. Sorgen machen muss sich niemand, versprechen Gilbeau und Haßenkamp. "Alle Antragsteller werden ihre Leistungen nach dem SGB II selbstverständlich ab dem 1. Januar 2005 erhalten."