Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Nun ist es offiziell: Kreis Coesfeld ist als Träger der Grundsicherung für Arbeit (Hartz IV) zugelassen; "Zentrum für Arbeit" gewährt künftig Hilfe aus einer Hand

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"Grünes Licht für neue Wege: Hilfe aus einer Hand ist künftig im Kreis Coesfeld für die Bürgerinnen und Bürger keine leere Floskel mehr", so Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau, nachdem jetzt auch formell der Kreis Coesfeld als einer von zehn Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Nordrhein-Westfalen zugelassen wurde. Das zuständige Bundesministerium hat am 27.09.2004 die Kommunalträger-Zulassungsverordnung veröffentlicht und damit den rechtlichen Rahmen gesetzt. Besonders erfreut zeigt sich Kreisdirektor Gilbeau über das sehr gute Abschneiden des "Kleinen Tigers aus dem Münsterland", denn der Kreis Coesfeld gehört zu den ersten sechs Kreisen und kreisfreien Städten, die das Land Nordrhein-Westfalen für die Wahrnehmung der Option ausgewählt hat. Noch in der gleichen Woche der Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses lud der Kreis Coesfeld lokale und im Rahmen des bisherigen Kreisprogramms "Hilfe zur Arbeit" bewährte Maßnahmeträger zu einer ersten Informationsveranstaltung ins Kreishaus ein. In seiner Begrüßung wies Kreisdirektor Gilbeau daraufhin, dass alle Beteiligten innovationsfähig, kooperationsbereit und motiviert sind und damit gute Voraussetzungen mitbringen, um die neue Aufgabe zu meistern. Die anwesenden Träger bekräftigten dieses und sicherten zu, aktiv mitzuarbeiten und das vorgestellte kommunale Konzept umzusetzen. Kernpunkt ist dabei, eine Anlaufstelle in jedem Ort im Kreis Coesfeld zu haben und damit die Hilfe bürgernah leisten zu können. Umgesetzt wird die Grundsicherung für Arbeit (SGB II) im Kreis Coesfeld künftig kreisweit unter dem einheitlichem Logo "Zentrum für Arbeit". Nähere Informationen zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld gibt es voraussichtlich ab Mitte Oktober unter der zentralen Homepage http://www.zentrum-fuer-arbeit.de/, telefonisch über eine zentrale Beratungsstelle sowie vor Ort in den elf Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

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