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Optionsbewerbung des Kreises Coesfeld verspricht Erfolg: Kreis Coesfeld auf sicherem Top-Platz

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"Die Erfolgsgeschichte des Kreises Coesfeld in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik kann fortgeschrieben werden", so Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau, nachdem erste Daten über die Verteilung der Optionsplätze in NRW bekannt wurden. Innovationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Engagement, die für die Übernahme dieser neuen Aufgabe nötig sind, liegen so seine erste Reaktion, sowohl bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den gemeinnützigen Trägern der freien Wohlfahrtpflege und den vor Ort tätigen privaten und sonstigen Maßnahmeträgern als auch beim Kreis Coesfeld vor. "Bereits im Rahmen des Kreisprogramms "Hilfe zur Arbeit" haben wir mit diesen Partnern gut zusammen gearbeitet und arbeitslose Sozialhilfeempfänger nachhaltig in den Arbeitsmarkt eingegliedert", führt Kreisdirektor Gilbeau aus und bekräftigt noch einmal, dass sich der Kreis Coesfeld auch dieser Herausforderung mit Erfolg stellen wird. Zur Erinnerung: Der Beschluss des Vermittlungsausschusses in Sachen "Hartz IV" sieht vor, dass bundesweit 69 Gebietskörperschaften (also Kreise und/oder kreisfreie Städte) im Rahmen einer so genannten Experimentierklausel erwerbsfähige Langzeitarbeitslose eigenverantwortlich betreuen dürfen. Mindestens sechs davon entfallen auf Nordrhein-Westfalen. Je nach Optionsbereitschaft in den anderen Bundesländern können es auch mehr werden. Beworben hatten sich dreizehn Städte und Kreise. Neben den kreisfreien Städten Hamm und Mülheim favorisiert Harald Schartau nun als zuständiger Minister für Wirtschaft und Arbeit NRW in seiner Pressemitteilung vom gestrigen Tage die Kreise Steinfurt, Coesfeld, Düren und den Ennepe-Ruhr-Kreis und nominiert sie für die ersten sechs Top-Plätze. Die Kreise Minden-Lübbecke, Hochsauerlandkreis, Borken und Kleve werden in selbiger Reihenfolge als Nachrücker für den Fall vorgesehen, dass mehr als sechs Optionen auf das Land Nordrhein-Westfalen fallen. Die abschließende formelle Festlegung der künftigen Träger der Grundsicherung für Arbeit erfolgt anhand der Vorschlagslisten der Bundesländer in den nächsten Tagen durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Zu den Kriterien, nach denen die Optionsanträge für den Bund vorbewertet wurden, gehören:
  • Die Eignung zur Wahrnehmung der Option in kommunaler Trägerschaft; hier geht es darum, ob die Kommune bereits Erfahrungen mit der erfolgreichen Reintegration von Langzeitarbeitslosen hat, gute aktivierende Hilfen angeboten und zum Beispiel eine entsprechende Infrastruktur wie kommunale Beschäftigungsgesellschaften aufgebaut hat.
  • Die Finanzlage der jeweiligen Kommune.
  • Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden, die das Vorhaben des Kreises unterstützen müssen.
  • Die Schaffung einer besonderen Einrichtung zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen, ähnlich dem Job-Center.
  • Ein ausgewogenes Verhältnis von kreisfreien Städten und Landkreisen und eine ausgewogene regionale Verteilung der optierenden Kommunen.
  • Eine Unterlegung des Antrags mit konzeptionellen Überlegungen, warum und wie die Betreuung von Langzeitarbeitslosen abweichend von der Einrichtung des Job-Centers geleistet werden kann.

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