Neue Parkausweisregelungen und Parkerleichterungen für Schwerbehinderte: Personengruppe wird erweitert
Wichtige Alltagshilfe für Menschen mit Handicap: Der Personenkreis von Schwerbehinderten, für die spezielle Parkausweisregelungen und Parkerleichterungen gelten, ist nun deutlich erweitert worden - und zwar bundeseinheitlich. Wie die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Coesfeld mitteilt, geht es dabei um vier Personengruppen: Menschen, denen beide Arme fehlen, deren Hände unmittelbar an den Schultern ansetzen oder deren Füße an der Hüfte ansetzen - aber auch um alle, die vergleichbare körperliche Einschränkungen aufweisen.
Alle vier Gruppen sind jetzt Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden rechtlich gleichgestellt. Deshalb dürfen sie ab sofort Parkerleichterungen in Anspruch nehmen und auf Parkplätzen für behinderte Menschen parken. Sie sind berechtigt, im eingeschränkten Halteverbot und auf Parkplätzen für Bewohner auch ohne zeitliche Begrenzung zu parken. Faktisch müssen sie keine Parkscheiben mehr benutzen; den hellblauen EU-einheitlichen Parkausweis oder den gelben Ausweis für Parkerleichterungen erhalten sie auf Antrag beim Kreis Coesfeld, Abt. 36 - Straßenverkehr, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen.
In einigen Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, wurden bislang schon durch besondere Erlasse geregelte Parkerleichterungen gewährt. Ausnahmen, die bisher aufgrund der nordrhein-westfälischen Erlasse erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit - bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums, wonach sie neu beantragt werden können. „Hier greift also eine so genannte ‚Besitzstandregelung’“, erläutert Hans-Dieter David, Leiter der Abteilung Straßenverkehr des Kreises.