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Rechtzeitig Schüler-BAföG beantragen; Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld informiert

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Das Schüler-BAföG ist eine wichtige, oft auch langfristige Hilfe für junge Menschen in der Ausbildung, muss aber für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Dabei wird es zwar ab dem Beginn der Ausbildung gezahlt - aber frühestens vom Monat der Antragstellung an. Wer sich auch die Ansprüche für den Monat Juli sichern möchte, sollte seinen Antrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglichst frühzeitig stellen. Darauf weist nun das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld hin. Ob Schülerinnen und Schüler noch zuhause wohnen, ist - neben der Art der Ausbildung - von ganz entscheidender Bedeutung. Wenn sie Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien besuchen, oder aber Berufsfachschulklassen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, dann ist der getrennte Wohnsitz Grundvoraussetzung. Das Gleiche gilt für Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Ihre Anerkennung ist jedoch an bestimmte Kriterien gebunden - etwa, wenn die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung aus nicht erreichbar ist. Dagegen können Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die für einen Beruf qualifizieren, oder von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, auch dann Leistungen erhalten, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Das gilt auch für den Besuch von Berufsaufbauschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, von Höheren Fachschulen und Akademien. „Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte auf jeden Fall einen Antrag stellen”, so Gottfried Weber, für das BAföG-Amt zuständiger Sachbearbeiter im Kreishaus. Antragsvordrucke liegen bei allen Städten und Gemeinden des Kreises aus, aber auch beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld im Kreishaus II, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld. Das Team der BAföG-Stelle ist für Nachfragen unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Buchstaben A bis F Tel. 02541 / 18-5025; G bis R Tel. 02541 / 18-5026 und S bis Z Tel. 02541 / 18-5027. Persönliche Beratungen sind werktags zwischen 8.30 und 12 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr möglich. Anträge sind grundsätzlich bei der BAföG-Stelle des Kreises zu stellen; sie können aber auch bei den Städten und Gemeinden abgegeben werden - und werden dann weitergeleitet. Nähere Informationen zum BAföG gibt es auch auf der Internetseite www.buergerservice.kreis-coesfeld.de unter dem Anliegen „Ausbildungsförderung“. Dort sind nicht nur die Voraussetzungen zur Förderung beschrieben, sondern auch Vordrucke für die Antragstellung hinterlegt. Zusätzliche Informationen sind auch unter www.bafoeg.bmbf.de abrufbar. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet unter der Telefonnummer 0800 / 2236341 außerdem eine gebührenfreie Hotline zum Thema BAföG an.

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