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Landrat erläutert Abläufe in der Praxis: Jobcenter rechnen korrekt ab

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Im persönlichen Gespräch, aber auch öffentlich hatte der SPD-Landtagsabgeordnete André Stinka unlängst die Abrechnungspraxis in den Jobcentern des Kreises Coesfeld und der kreisangehörigen Gemeinden hinterfragt. „Das habe ich gern zum Anlass genommen, die Abläufe zu überprüfen und noch transparenter zu machen“, betont Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. Stinka hatte nachgefragt, ob vom Kreis Coesfeld zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel von den örtlichen Jobcentern teilweise nicht an die Träger von Beschäftigungsmaßnahmen weitergleitet, sondern zurückgehalten würden. „Das sehe ich in der Sache anders und bin überzeugt, dass man die Angelegenheit auch gut aufklären kann“, unterstreicht der Landrat. Konkret ging es um das Sozialkaufhaus „Neufundland“ in Nottuln, das von der A&QUA gGmbH betrieben wird. Dort werden im Rahmen von Plus-Jobs – also der Arbeitsgelegenheiten oder sogenannten „1-Euro-Jobs“ – Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geschaffen. Doch die Finanzierung der sozialpädagogischen Betreuung, die für eine Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, sei vom örtlichen Jobcenter abgelehnt worden – obwohl dafür finanzielle Mittel vom Kreis geflossen seien, vermutete Stinka. Richtig ist, dass der Kreis Coesfeld im Rahmen der Plus-Jobs den örtlichen Jobcentern zur Begleichung der Personal- und Sachkosten 1,10 Euro je nachgewiesener leistungsberechtigter Person und erbrachter Arbeitsstunde zur Verfügung stellt, erläutert Landrat Dr. Schulze Pellengahr. Dieser Betrag steht den Jobcentern im Kreis Coesfeld jedoch zur Begleichung der eigenen Sach- und Personalkosten zur Verfügung – und muss nicht an die Träger einer Maßnahme, wie es zum Beispiel die A&QUA gGmbH ist, weitergeleitet werden. Auch ist im SGB II geregelt, dass dem Träger der Maßnahme auf Antrag jene Kosten erstattet werden, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung der Arbeiten stehen: Hierzu können auch Personalkosten zählen, die entstehen, wenn eine besondere Anleitung, eine tätigkeitsbezogene Unterweisung oder eine sozialpädagogische Betreuung notwendig ist, führt der Landrat weiter aus. Entsprechend der „Plus-Job-Richtlinien“ des Kreises Coesfeld stellt der Kreis für diese Personalkosten je leistungsberechtigter Person eine Pauschale in Höhe von insgesamt 250, -EUR monatlich zur Verfügung. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die örtlichen Jobcenter. Bei dieser Pauschale handelt es sich um eine Neuregelung, die als Folge des 9. SGB II-Änderungsgesetzes mit Wirkung zum 04. September 2017 in die Plus-Job-Richtlinien aufgenommen worden ist. Der Geschäftsführer der A&QUA gGmbH hat beim Jobcenter der Gemeinde Nottuln hinsichtlich der Übernahme der Kosten einer sozialpädagogischen Betreuung nachgefragt. Dies wird vom Jobcenter der Gemeinde als Antrag auf eine entsprechende Kostenübernahme gewertet und entsprechend bearbeitet. Darüber hinaus erhält die A&QUA gGmbH von der Gemeinde Nottuln einen jährlichen Zuschlag zu den Betriebskosten in Höhe von 5.000, -EUR. Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr lädt MdL André Stinka herzlich ins Kreishaus ein: Sehr gern können wir das im persönlichen Gespräch vertiefen.

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