Keine neuen deutsch-britischen Doppelstaater mehr nach dem „Brexit“ - Jetzt deutsche Staatsangehörigkeit beantragen
Der „Brexit“ wirft seine Schatten voraus: Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union betrifft auch die Britinnen und Briten, die im Kreisgebiet leben und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wollen. Sie sollten dabei einige Punkte beachten und auch bestimmte Fristen einhalten, wie die Abteilung Sicherheit und Ordnung des Kreises Coesfeld nun mitteilt – denn noch ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich.
Deutsch-britische Doppelstaater behalten auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, der am 29. März 2019 erfolgt, beide Staatsangehörigkeiten – unabhängig davon, seit wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie sowohl die britische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss grundsätzlich seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, es sei denn, er besitzt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz. Solange das Vereinigte Königreich Mitglied der EU ist, also bis zu dem Tag, an dem die Mitgliedschaft in der Europäischen Union endet (29. März 2019), werden britische Bewerberinnen und Bewerber mit fortbestehender britischer Staatsagehörigkeit eingebürgert. Dabei kommt es auf den Tag der Einbürgerung an, nicht auf den Tag der Antragstellung. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 29. März 2019 können britische Staatsangehörige grundsätzlich nur eingebürgert werden, wenn sie zuvor die britische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Um dies zu vermeiden, sollten sich alle britischen Staatsangehörigen, die über eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nachdenken, frühzeitig bei der Einbürgerungsbehörde zu den Voraussetzungen über die Möglichkeit einer Einbürgerung beraten lassen. Ansprechpartner in der Kreisverwaltung ist Helmut Pöhlchen, der unter Telefon 02541 / 18-3230 oder per E-Mail (Helmut.Poehlchen@kreis-coesfeld.de) erreichbar ist.
Für eine Einbürgerung ist unter anderem ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland erforderlich, und es sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und staatsbürgerliches Wissen nachzuweisen. Sofern kein deutscher Schulabschluss vorhanden ist, müssten zunächst ein Sprachzertifikat und ein Einbürgerungstest nachgewiesen werden. In vielen Fällen wären hierzu vorab Kurse zu belegen, die einige Zeit in Anspruch nehmen. „Also sollte schnell gehandelt werden“, betont Josef Voß, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung beim Kreis.