Elektronische Kommunikation mit dem Kreis Coesfeld: Zugang auch per De-Mail möglich
Der Kreis Coesfeld hat zu Jahresbeginn auch den elektronischen Zugang zur Kreisverwaltung per De-Mail eingerichtet – und folgt damit den neuen gesetzlichen Vorgaben.
Bereits seit dem 01. April 2008 bietet der Kreis Coesfeld die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung an – in der Form, dass dem Kreis E-Mails und Dokumente mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur, also in sicherer verschlüsselter Form übermittelt werden können. Damit entspricht der Kreis Coesfeld also schon seit Langem der seit dem 01. Januar 2018 verbindlich vorgeschriebenen Zugangseröffnung.
Neu für den Kreis ist jedoch, dass nun zusätzlich die Möglichkeit zur verschlüsselten und – unter bestimmten Voraussetzungen (Stichwort: "absenderbestätigte De-Mail") – rechtsverbindlichen Kommunikation per De-Mail nach dem De-Mail-Gesetz geschaffen wurde. Dafür wurde die De-Mail-Adresse "info@kreis-coesfeld.de-mail.de" eingerichtet.
Der De-Mail-Dienst gewährleistet auf Basis des De-Mail-Gesetzes neben der sicheren verschlüsselten Datenübertragung und der Verarbeitung der Daten in deutschen Rechenzentren auch die einwandfreie Identität von Sender und Empfänger. De-Mail Sendungen sind dadurch gesetzlich rechtssicher. De-Mail und E-Mail sollten dabei nicht verwechselt werden. Denn sie sind, technisch bedingt, nicht kompatibel. So kann eine normale E-Mail nicht an eine De-Mail-Adresse gesendet werden – und umgekehrt.
Nähere Informationen zu den technischen Rahmenbedingungen der elektronischen Kommunikation mit dem Kreis Coesfeld finden sich aufwww.kreis-coesfeld.de (Seite „Elektronische Kommunikation“, Zugang über Menü ganz oben auf der Startseite).