Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Solarthermie, Wärmepumpe, Pellet- oder Holzheizung - Neue Regeln für die BAFA-Förderung

Meldung vom:

Deutschland sieht sich weiterhin den Klimaschutzzielen von Paris verpflichtet. Die Energieeffizienz von Gebäuden hat dabei zentrale Bedeutung. Deshalb werden Hauseigentümerinnen und -eigentümer auch in 2018 bei der energetischen Sanierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt – über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Darüber informiert nun die Gemeinschaftsinitiative „Clever wohnen im Kreis Coesfeld“, die vom Kreis und der Kreishandwerkerschaft Coesfeld getragen wird. Auch der Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wird weiterhin gefördert. Aber Achtung! Ab dem 01. Januar 2018 gibt es eine Änderung bei dieser Förderung, erläutert André Harbring, Gebäudeenergieberater bei der Kreishandwerkerschaft. Bisher konnte der Zuschuss für Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe, Pellet- oder Holzheizung beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung beantragt werden. André Harbring weiß: Ab Anfang des neuen Jahres muss der Förderantrag schon beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag für die neue Heizung vergeben wird. Sonst erhalten Hausbesitzer keinen Zuschuss mehr. Geplant werden darf die neue Heizung aber auch künftig schon vor der Antragstellung. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden, gilt eine Übergangsregelung: Diese können auch 2018 nachträglich gefördert werden. Alle relevanten Förderprogramme, stets aktuell und kompakt zusammengefasst, finden sich auf den Internetseiten www.alt-bau-neu.de/kreis-coesfeld (Rubrik „Förderung“). Nutzen Sie dieses Angebot, und sparen Sie viel Geld bei der energetischen Modernisierung Ihres Hauses, spricht Mathias Raabe (Kreis Coesfeld) die Hauseigentümerinnen und -eigentümer direkt an.

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular