Schonzeit für Wildschweinüberläufer im Kreis Coesfeld aufgehoben
Zu sofort hat die Untere Jagdbehörde des Kreises Coesfeld nun die Schonzeit für ein- bis zweijährige Wildschweine aufgehoben. Diese sogenannten Überläufer dürfen nun bis zum 31. März 2018 gejagt werden. Damit entspricht der Kreis einer Bitte des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Aus Tierschutzgründen von dieser Freigabe ausgenommen sind nur „führende Überläuferbachen“, also Muttertiere mit Frischlingen, wie die Untere Jagdbehörde mitteilt. Nach dem Erlass des Ministeriums sind
alle Jagdausübungsberechtigten und die Jagdrechtsinhaber aufgefordert, alle jagdpraktischen Möglichkeiten bei der Schwarzwildbejagung auszuschöpfen.Hintergrund dieser Aufhebung der Schonzeit, die innerhalb der Jägerschaft bereits seit langem diskutiert wurde, ist die Angst vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auch in Deutschland – mit gravierenden Folgen gerade auch für eine Veredelungsregion wie das Münsterland mit einem sehr hohen Schweinebesatz. Nachdem diese Tierseuche bislang innerhalb der Europäischen Union auf die Regionen östliches Polen und Baltikum konzentriert war, wurden nun auch erste Fälle in einem Gebiet im Osten Tschechiens festgestellt – unweit der slowenischen Grenze und nur 80 km entfernt von der österreichischen Grenze. Bevor sie verenden, können die Seuchenträger weitere Artgenossen anstecken. Betroffene Hausschweinebestände müssen gekeult werden. Auch Fälle bei Wildschweinen führen zu umfassenden Einschränkungen und stellen eine ständige Gefahr für Hausschweine dar. Es besteht begründeter Verdacht, dass das Virus durch kontaminierte Lebensmittelreste in die bisher ASP-freien Regionen gelangt ist, zu denen Wildschweine Zugang hatten. In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger monatelang infektiös bleiben. Deshalb appelliert das NRW-Umweltministerium an Urlauberinnen und Urlauber, keine Wurstwaren in der freien Natur zu entsorgen, sondern ordnungsgemäß im Mülleimer. Besonders kritisch sind dabei Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus betroffenen Regionen stammen. Gerade auf Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West ist Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt. Daneben sind auch durch Wildschweine nicht unerhebliche Wildschäden zu verzeichnen, da sich die Bestände aufgrund der günstigen Lebensraumbedingungen – mit milden Wintern und einem großen Nahrungsangebot – deutlich ausgeweitet haben.