Sicherheit und Arbeitsbedingungen verbessern - Kreis Coesfeld setzt Prostituiertenschutzgesetz um
Sicherheit und Arbeitsbedingungen von Prostituierten grundlegend zu verbessern – das ist Ziel des neuen bundesweiten Prostituiertenschutzgesetzes, das am 01. Juli 2017 in Kraft tritt. Auf den Kreis Coesfeld kommt damit eine weitere Aufgabe zu: Die Abteilung Sicherheit und Ordnung in der Kreisverwaltung ist für die Umsetzung der neuen rechtlichen Grundlage verantwortlich.
Das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten soll dabei gestärkt und die Kriminalität aus der Prostitution verdrängt werden. Kernelement ist dabei eine Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsgewerben. Die Inhaber müssen demnach nachweisen, dass sie gewerberechtlich zuverlässig sind. Darüber hinaus überprüft das Ordnungsamt des Kreises Coesfeld das jeweilige Betriebskonzept des Prostitutionsgewerbes, bevor es eine Erlaubnis erteilt. Dort müssen die Betreiber eines Bordells dokumentieren, wie sie sicherstellen wollen, dass keine Personen unter 18 Jahren dort tätig sind. Auch müssen sie darlegen, mit welchen Maßnahmen sie das Übertragungsrisiko sexuell übertragbarer Infektionen verringern. Die Betreiber müssen auf die für alle Prostituierten geltende Kondompflicht in ihren Räumlichkeiten aufmerksam machen. „Zudem muss der Bordellbetrieb über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen, damit sich die Prostituierten aus einer möglichen Zwangslage befreien können“, betont Elmar Hericks vom Ordnungsamt des Kreises. Das Gewerbe darf nur dann aufgenommen werden, wenn keine Anzeichen auf Zwangsprostitution vorliegen.
Die Ausübung der Prostitution bleibt dabei grundsätzlich erlaubnisfrei – neu ist allerdings, dass sich alle Prostituierten verpflichtend beim Ordnungsamt anmelden müssen und dass sie sich gesundheitlich beraten lassen. Auch wenn alle Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind, werden die Prostitutionsgewerbe und die dort tätigen Prostituierten in regelmäßigen Abständen vom Ordnungsamt überprüft, sodass die Erlaubnis aufgehoben werden kann, sobald es Anhaltspunkte für Verstöße gibt. Ansprechpartner für Prostituierte und Betreiber von Prostitutionsgewerben beim Kreis Coesfeld ist Elmar Hericks – und per E-Mail unterElmar.Hericks@kreis-coesfeld.de oder telefonisch unter 02541 / 183220 erreichbar.