Freistellungsregelung für Wohngebäude läuft aus - Jetzt schon Bauantrag stellen
Für viele, die bald ein Wohngebäude errichten wollen, gibt es durch die neue Landesbauordnung eine wichtige Änderung. Darauf weist die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld nach einer Dienstbesprechung mit dem zuständigen NRW-Bauministerium hin: Zum Jahresende werden Baugenehmigungen wieder für alle Wohngebäude Pflicht. Damit läuft die bislang geltende sogenannte Freistellungsregelung aus.
Diese galt für Wohngebäude im Bereich von Bebauungsplänen. Der Bauherr konnte bisher erklären, dass er sich an den jeweiligen Bebauungsplan hält – für den Fall, dass seine Planung allen dort festgelegten Vorgaben entspricht. Er wurde dann in der Regel durch die jeweilige Gemeinde von der Baugenehmigungspflicht freigestellt.
Zum 28. Dezember 2017 fällt diese Möglichkeit durch die neue Landesbauordnung weg. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch solche Vorhaben eine Baugenehmigung vorweisen, die noch nicht fertiggestellt wurden, für die aber eine (alte) Freistellungserklärung durch die Gemeinde vorliegt.
Es kann deshalb nur allen Bauherren, die noch in 2017 mit ihrem Bauvorhaben beginnen wollen, geraten werden, bereits jetzt schon nicht mehr die Freistellung zu wählen, so Ludger Brinkmann, Leiter der Abteilung Bauen und Wohnen beim Kreis Coesfeld. Er empfiehlt, stattdessen einen Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung zugrunde zu legen.
Denn die vollständige Realisierung von bisher noch nicht einmal freigestellten Vorhaben ist bis Jahresende kaum realistisch, betont Brinkmann.