Kreis Coesfeld berät: Attraktive Förderkonditionen für den sozialen Mietwohnungsbau 2017
Das Land NRW stellt auch 2017 wieder Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnraumförderung beim Kreis Coesfeld beraten interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne über die einzelnen Förderprogramme und helfen bei der Antragstellung. Ein Förderschwerpunkt des Wohnraumförderungsprogrammes des Landes NRW liegt dabei weiterhin im Mietwohnungsbau.
Christian Kamper von der Wohnraumförderung bei der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die neuen Förderbestimmungen teilweise wieder attraktive Tilgungsnachlässe beinhalten. Sie betragen für den Kreis Coesfeld im Mietwohnungsbau je nach Bauort 15 oder 25 Prozent. Für Zusatzdarlehen, wie etwa für kleine Wohnungen oder Aufzüge, wird ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt.
Mit diesen Tilgungsnachlässen ist die Förderung trotz der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv für Investoren, betont Kamper. Mit der Mietwohnraumförderung verbunden ist eine Sozialbindung.
Das heißt, die Wohnungen dürfen für die Dauer von 20 oder 25 Jahren nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) vermietet werden, erklärt Kamper. Die Einkommensgrenzen für den WBS seien dabei jedoch mittlerweile so hoch, dass beispielsweise Rentnerhaushalte oder Familien mit Kindern größtenteils einen Anspruch auf einen WBS haben. Ein Termin für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch kann mit Christian Kamper unter Telefon 02541 / 18-6400 vereinbart werden. Weitere Informationen finden sich im Internet auf den Seitenwww.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen, unter anderem, „Darlehen für die Neuschaffung von Mietwohnungen“), aufwww.mbwsv.nrw.de undwww.nrwbank.de.