Geflügel: Aufstallungsgebot im Kreis Coesfeld aufgehoben
Nachdem die Verdachts- und Ausbruchsfälle von Geflügelpest mit den steigenden Temperaturen im März deutlich zurückgegangen sind, hat das Land Nordrhein-Westfalen die bestehenden Auflagen gelockert. Der Kreis Coesfeld wird daraufhin das Aufstallungsgebot komplett aufheben, ebenso das Verbot von Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Vögeln. Geflügelausstellungen müssen aber wie bisher bei der Veterinärbehörde angezeigt werden. Nach Inkrafttreten der entsprechenden Verfügung von heute darf das Geflügel vom morgigen Samstag (18. März 2017) an wieder die Frühlingssonne genießen.
Wir freuen uns für die Tiere und für die Tierhalter, dass wir die Maßnahmen lockern können, denn das Einsperren des Geflügels hat gerade mit Beginn der Frühlings-Sonnentage in dem einen oder anderen Stall zu Problemen geführt, betont Dr. Bernd Altepost, Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Coesfeld. Gleichzeitig weist Dr. Altepost aber daraufhin, dass alle Geflügelhalter nach wie vor zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen sind. Die konsequente Beachtung aller Biosicherheitsmaßnahmen auch in den Klein- und Kleinstbeständen (Hobbyhaltungen) bietet den besten Schutz vor einer Einschleppung des Virus in die Geflügelhaltungen. Eine entsprechende Verordnung des Landwirtschaftsministeriums über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen (nachzulesen auf der Internetseite www.kreis-coesfeld.de) gilt weiterhin.