Stallpflicht für Geflügel gilt auch weiterhin
Noch keine Entwarnung: Aufgrund zahlreicher Nachfragen informiert das Veterinäramt des Kreises Coesfeld, dass die Stallpflicht für Geflügel vorerst bestehen bleibt. Denn allein in diesem Jahr hat es bundesweit bereits über 670 Nachweise von Geflügelpest gegeben.
Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt deshalb weiterhin für gewerbliche Betriebe, aber auch für private Haltungen von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die Tiere sind in geschlossenen Ställen oder in nach oben geschlossenen Volieren unterzubringen. Der Kontakt zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln muss zuverlässig verhindert werden.
Wie lange die Stallpflicht für Geflügel weiterhin gelten wird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.
Wir werden die Tierhalter umgehend informieren, wenn es nach einer neuerlichen Bewertung der Risikolage eine Lockerung der Maßnahmen geben kann, verspricht Dr. Bernd Altepost, Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Coesfeld.