Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Steinerne Zeugen der Frömmigkeit erhalten - Kreis will Förderprogramm für Bildstöcke und Wegekreuze auflegen

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Sie sind steinerner Ausdruck von Traditionsbewusstsein und Frömmigkeit in der heimischen Region: Besonders im Münsterland gibt es noch eine Vielzahl historischer Bildstöcke, Hofkreuze und Wegekapellen als fromme private Stiftungen. „Diese wichtigen Zeugnisse der Religiosität finden sich im Kreis Coesfeld buchstäblich an jeder Ecke, auch fernab der Kirchenbauten – und das soll so bleiben“, meint Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. Denn der Kreis Coesfeld will nun ein Förderprogramm zum Erhalt von Bildstöcken und Wegekreuzen auflegen, worüber die Gremien des Kreistages in den kommenden Wochen zu entscheiden haben. Es soll dazu dienen, als erhaltenswert eingestufte steinerne Zeugnisse zu schützen und zu erhalten. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, auf Antrag Fördermittel für eine Restaurierung bereitzustellen. Diese Förderung soll aus Ersatzgeldern finanziert werden. Eine Finanzierung aus diesen Mitteln erscheint zielführend, da zunächst ausschließlich die Restaurierung von erhaltenswerten Objekten im Außenbereich gefördert werden soll, betont der Landrat. Auf diese Weise könne das münsterländische Landschaftsbild mit seinen hervorragenden kulturellen Zeugnissen erhalten werden. Denn historische Bildstöcke, Hofkreuze und Wegekapellen, aber auch Kreuzwege prägen den Landstrich seit vielen Jahrhunderten. Der Einzelsiedler gab damit seiner tiefen Religiosität Ausdruck, erläutert Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr, der als junger Mann eine Serie von Zeitungsartikeln zum Thema verfasst hat. Sehr häufig ist der Skulpturenschmuck aus Baumberger Sandstein gefertigt, dem prägenden Baumaterial der Region: Der „Westfälische Marmor“ ist dabei gut zu bearbeiten, was viele Bildhauer zu schätzen wussten. Für 2017 sollen Fördermittel in Höhe von 20.000 EUR zur Verfügung stehen. In den kommenden Wochen soll das Programm beraten und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgestellt werden. Im Anschluss daran könnte das Programm, entsprechende Beschlüsse vorausgesetzt, unmittelbar starten. Vorgesehen ist eine Förderung ausschließlich für Bildstöcke, Wegekreuze und Heiligenfiguren, die sich im Außenbereich befinden. Sie müssen als erhaltenswert eingestuft werden, öffentlich zugänglich sein und in Privateigentum stehen

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